Gesetzlicher Mindestlohn niedriger als Zeitarbeitstarif

Aktuell liegt der Mindestlohn in der Zeitarbeitsbranche bei 10,15 Euro (West) und 9,88 Euro (Ost) – der gesetzliche Mindestlohn beläuft sich auf derzeit auf 9,35 Euro. Laut Mindestlohnkommission soll jener nun bis zum 1. Juli 2022 in vier Stufen bis auf 10,45 Euro steigen. Dann stünden Zeitarbeitnehmer immer noch besser da, denn in der Zeitarbeitsbranche steigt die unterste Entgeltstufe bis zum 1. Juli 2022 auf 10,88 Euro – und zwar einheitlich im gesamten Tarifgebiet.

Die Mindestlohnkommission hat in ihrer Sitzung vom 30. Juni 2020 einstimmig beschlossen, den gesetzlichen Mindestlohn in folgenden Stufen zu erhöhen: Zum 1. Januar 2021 auf 9,50 Euro; zum 1. Juli 2021 auf 9,60 Euro: zum 1. Januar 2022 auf 9,82 Euro und zum 1. Juli 2022 auf 10,45 Euro, jeweils brutto je Zeitstunde.

Erhohung in zwei Millionen Jobs

Verglichen mit dem April 2018 profitierten laut Kommission knapp zwei Millionen Jobs von der Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns von 8,85 auf 9,19 Euro zum 1. Januar 2019, da im April 2018 noch 2,49 Millionen Jobs rechnerisch unterhalb des im Jahr 2019 geltenden Mindestlohnes lagen.

Gesamtabwägung

In ihrer Begründung schreibt die Mindestlohnkommission, sie habe im Rahmen einer Gesamtabwägung geprüft, welche Höhe des Mindestlohns geeignet sei, zu einem angemessenen Mindestschutz der Arbeitnehmer beizutragen, faire und funktionierende Wettbewerbsbedingungen zu ermöglichen sowie Beschäftigung nicht zu gefährden. Bei der Festsetzung der Höhe des gesetzlichen Mindestlohns orientiere sie sich an der Tarifentwicklung. Die vorliegenden Erkenntnisse zu den Auswirkungen des gesetzlichen Mindestlohns auf die im Mindestlohngesetz genannten Kriterien habe die Kommission im Rahmen ihres Dritten Berichts an die Bundesregierung, der gemeinsam mit diesem Beschluss veröffentlicht wird, dokumentiert.

Große Unsicherheit

Die Beschlussfassung falle laut Kommission in diesem Jahr in eine Zeit großer Unsicherheit angesichts der Corona-Pandemie und deren wirtschaftlichen Folgen. Für das Gesamtjahr 2020 werde gesamtwirtschaftlich eine deutliche Rezession erwartet, wobei es erhebliche Unterschiede zwischen einzelnen Branchen gebe. Für das Jahr 2021 gehen die aktuellen Prognosen von einer wirtschaftlichen Erholung aus. Ab 2022 sei eine Rückkehr auf das Niveau des Bruttoinlandsprodukts von vor der Pandemie zu erwarten. (WLI)

07.06.2022

Mindestlohnbeschluss 2020