Gesetzgeber muss AÜG-Reform praktikabler machen
Ob Zeitarbeit, Werkverträge, Equal Pay, Frauenquote, betriebliche Altersversorgung, „Arbeit 4.0" oder die Migration von Flüchtlingen in den deutschen Arbeitsmarkt: Arbeitsrechtler und Personaler in Unternehmen sehen sich momentan mit vielfältigen Herausforderungen konfrontiert.
Dabei dreht es sich aber nicht nur um die neuesten Gesetzesinitiativen, sondern auch um hochaktuelle Themen wie Arbeitsrecht und Führung in Matrixstrukturen, die Auswirkungen der neuesten Rechtsprechung im Bereich arbeitsrechtlich relevanter Schwellenwerte – etwa mit Blick auf die Unternehmensmitbestimmung – oder das Spannungsverhältnis zwischen zunehmenden Individualisierungstendenzen und kollektivrechtlichen Regelungen.
Kontroverse Aspekte
Auf der DGFP-Jahrestagung Arbeitsrecht am 6. Juli in Frankfurt am Main, an der auch iGZ-Hauptgeschäftsführer Werner Stolz mit Diskussionsbeiträgen teilnahm, wurden eine Vielzahl von kontroversen Aspekten fokussiert. Globalisierung, Digitalisierung und gesellschaftliche Umbrüche lassen die Unternehmenswelt nicht unberührt. Für alle, die sich mit arbeitsrechtlichen Fragen in Unternehmen befassen, ergeben sich in diesem dynamischen Umfeld kontinuierlich neue Fragestellungen und Herausforderungen.
Große Herausforderungen
So ist nach Meinung des Vorstandsmitgliedes der Bundesagentur für Arbeit, Raimund Becker, etwa bei der großen Herausforderung einer gesellschaftspolitisch notwendigen Flüchtlingsintegration neben Geduld auch eine Modifizierung der deutschen Gründlichkeit gefragt. Er begrüßte ausdrücklich die schnellere Öffnung der Arbeitsmärkte durch das neue Integrationsgesetz, etwa durch die Abschaffung der Vorrangprüfung ab dem dritten Monat, so dass auch die Zeitarbeitsbranche als Integrationsmotor nicht mehr außen vor bleibt.
Klarstellungen erforderlich
Der Referent Prof. Dr. Björn Gaul (Fachanwalt für Arbeitsrecht) forderte in seinem Vortrag, dass bei den geplanten AÜG-Änderungen im Zeitarbeits- und Werkvertragsrecht noch einige Klarstellungen durch den Gesetzgeber erforderlich seien, damit die Umsetzung der Regelungen für die Unternehmen praktikabler werde.