Gesetzentwurf zur Verhinderung von Zeitarbeits-Missbrauch vorgelegt
Das Bundesarbeitsministerium hat jetzt einen Gesetzentwurf (zunächst noch in der Ressortabstimmung) vorgelegt, der verhindern soll, dass Unternehmen Beschäftigte zu Zeitarbeitsfirmen auslagern und dann über diesen Umweg zu geringerem Lohn die selbe Arbeit erledigen lassen. Es solle sichergestellt werden, dass die Arbeitnehmerüberlassung nicht „als Drehtür zur Verschlechterung der Arbeitsbedingungen missbraucht“ werden könne, heißt es in dem Gesetzentwurf.
Auslagerung weiter möglich
Die Auslagerung von Arbeitnehmern in Zeitarbeit ist danach weiter möglich − sie müssen aber unter gleichen Bedingungen arbeiten wie die Stammbelegschaft. Gleichzeitig werden einige AÜG-Änderungen vorgeschlagen, die sich aus dem notwendigen Anpassungsbedarf an die EU-Richtlinie Zeitarbeit ergeben.
Gemeinsame Linie
Der Streit um den Mindestlohn der Zeitarbeitsbranche ist damit aber noch nicht gelöst. Hier müssten sich zunächst Gewerkschaften und Arbeitgeber auf eine gemeinsame Linie einigen, heißt es im Ministerium.
Nachfolgend das bisherige Medienecho auf den AÜG-Änderungsentwurf: