Gesetzentwurf im Herbst erwartet

Die Pläne werden konkreter: Ende September oder Anfang Oktober will Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles den Gesetzentwurf für weitere politische Einschränkungen der Zeitarbeitsbranche vorstellen. Einen Kabinettsbeschluss erwarte sie laut Handelsblatt noch vor Jahresende.

Laut Koalitionsvertrag soll die Höchstüberlassungsdauer von Zeitarbeitseinsätzen auf 18 Monate limitiert werden. Außerdem sollen Zeitarbeitskräfte nach neun Monaten dasselbe Entgelt bekommen wie Stammbeschäftigte.

Branchenzuschläge

Die Forderung nach einem gesetzlichen Equal Pay kann Ariane Durian, iGZ-Bundesvorsitzende, angesichts der bestehenden Branchenzuschlags-Tarifverträge nicht nachvollziehen. Bereits seit 2012 gebe es Branchenzuschläge, die die Lohnangleichung in inzwischen elf Branchen tariflich lösen. „Dort gibt es bereits nach vier oder sechs Wochen die erste Erhöhung.“ Innerhalb von insgesamt sechs Monaten werde das Gehalt stufenweise dem der Stammbelegschaft angepasst. Auf diese Weise würden auch Zeitarbeitskräfte von der Lohnangleichung profitieren, die kürzer als neun Monate beschäftigt seien.

Tariföffnungsklauseln gefordert

Auch die geplante Höchstüberlassungsdauer sieht die Geschäftsführerin des iGZ-Mitglieds CONNECT Personal-Service kritisch. Es gebe viele Beispiele für Zeitarbeitseinsätze, die natürlicherweise länger als 18 Monate dauern könnten. „Elternzeit, Pflegezeit, Krankheitsvertretungen oder auch langfristige Projekte in Unternehmen“, zählt die iGZ-Bundesvorsitzende einige auf. Wenn die Bundesregierung sich schon auf weitere gesetzliche Einschränkungen einige, dann müsse es wenigstens Tariföffnungsklauseln geben, fordert Durian. (ML)