"Gesetzentwurf geht über Koalitionsvertrag hinaus"

Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles hat den ersten Entwurf zur Änderung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes vorgelegt. „Dieser geht in wichtigen Punkten über den Koalitionsvertrag hinaus und beinhaltet gravierende Eingriffe in die Tarifautonomie der Zeitarbeitsbranche“, sind sich Werner Stolz, iGZ-Hauptgeschäftsführer, und Thomas Hetz, BAP-Hauptgeschäftsführer, einig.

Der Gesetzentwurf sieht unter anderem eine Höchstüberlassungsdauer von 18 Monaten und eine gesetzliche Equal Pay-Regelung nach 12 Monaten vor – trotz geltender Tarifverträge. Dadurch entstünden zusätzliche bürokratische Anforderungen, die es der Branche erschweren, Menschen schnell, nachhaltig und zu fairen Tarifkonditionen in Arbeit zu bringen. Außerdem kann die Branche den unverzichtbaren Flexibilisierungserfordernissen der deutschen Wirtschaft dann nicht mehr gerecht werden. Das habe auch Folgen für die Möglichkeiten der Zeitarbeitsbranche, Flüchtlinge in den Arbeitsmarkt zu integrieren.

In einer gemeinsamen Stellungnahme fordern der Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen (iGZ) und der BAP:

  • auch der Zeitarbeitsbranche zu ermöglichen, von der Überlassungshöchstdauer durch Tarifverträge abzuweichen;
  • die tarifautonom ausgehandelten Branchenzuschlagstarifverträge nicht nach 12 Monaten obsolet werden zu lassen;
  • zusätzlich auch Übergangsfristen für neue Entgeltregelungen zuzulassen.

In einer Kurzstellungnahme haben die Arbeitgeberverbände den Gesetzentwurf Punkt für Punkt kommentiert. Dieses Dokument sowie eine Kommentierung des iGZ stehen im Anhang zum Download bereit. (ML)