Gesamtmetall lehnt Gesetzentwurf ab
Schon jetzt gebe es Zuschlagstarifverträge, die das Entgelt der Zeitarbeitskräfte binnen neun Monaten an das der Stammmitarbeiter heranführen, äußerte Zander im Interview mit dem Weser-Kurier. Diese Branchenzuschlagstarifverträge gibt es seit 2012 in inzwischen elf Branchen, in denen Zeitarbeitskräfte eingesetzt werden.
"Dollpunkt"
Die zweite geplante gesetzliche Einschränkung betrifft die Beschränkung der Überlassungsdauer auf 18 Monate. Nur tarifgebundene Unternehmen sollen von dieser Regelung abweichen dürfen. „Das ist ein Dollpunkt, weil gerade die Metall- und Elektroindustrie für fachlich höherwertige Tätigkeiten längere Überlassungszeiten braucht. Da kann man mit 18 Monaten nichts erreichen!“, machte der Gesamtmetall-Chef seinem Ärger Luft.
Nachbesserungsbedarf
Zander forderte Nachbesserungen von Seiten der Regierung, um den Konflikt um das geplante Gesetz zu lösen. „Wenn das geplante Gesetz den Koalitionsvertrag erfüllt und die Branchentarifverträge so bleiben können, wie sie sind, dann werden wir uns einer gesetzlichen Regelung nicht verschließen.“ Im Moment sei das aber noch nicht der Fall. „Und deshalb sagen wir: So nicht!“, verdeutlichte Zander. (ML)