Gericht: Christliche Gewerkschaften nicht tariffähig

Die Richter gaben am Mittwoch einer Feststellungsklage der Berliner Senatsverwaltung für Arbeit und der Gewerkschaft ver.di statt (Az.: 35 BV 17008/08). Der Tarifgemeinschaft CGZP war vorgeworfen worden, in Konkurrenz zu DGB-Gewerkschaften das Lohnniveau für Leiharbeiter mit eigenen Verträgen nach unten zu drücken. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig, sondern kann beim Landesarbeitsgericht angefochten werden.