Gemeinsam die Zeitarbeitsbranche stärken
Auch im neuen Jahr gilt es für die Zeitarbeitsbranche viele Hürden zu meistern: Zum Auftakt des Neujahrstreffens der iGZ-Mitglieder aus Münster und dem Münsterland gab iGZ-Hauptgeschäftsführer Werner Stolz einen Ausblick. Besonders der EuGH-Beschluss zum Gesamtschutz sei eine juristische Herausforderung: „Das Bundesarbeitsgericht (BAG) wird dann bei seiner Entscheidung zu berücksichtigen haben, dass nach dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) der Gesamtschutz der Zeitarbeitskräfte durch ein Zusammenwirken von gesetzlichen und tariflichen Regelungen erreicht wird", erläuterte Stolz. Sie könnten jedoch die grundlegenden Rahmenbedingungen stark verändern.
Größere Begegnungsfläche
Zum ersten Mitgliedertreffen 2023 begrüßte Stolz rund 30 Verbandsmitglieder und Gäste in den neuen Räumlichkeiten des iGZ in Münster. Die Teilnehmer konnten somit auch zum ersten Mal den neuen Sitz der iGZ-Bundesgeschäftsstelle kennenlernen. Er freute sich besonders, dass der iGZ mit der Lage im Campus Loddenheide nun eine größere Begegnungsfläche für Mitglieder und Interessierte bietet.
Sektorale Verbote von Zeitarbeit aufheben
Natürlich gelte es auch, so Stolz, den akuten Fachkräftemangel zu kompensieren. Schuld dafür sei vor allem der demographische Wandel. Zuwanderung aus Drittstaaten sei das wichtigste Instrument zur Bekämpfung des Mangels. Arbeitskräfte seien allerdings auch noch in Deutschland zu finden. Deren Beschäftigung stünden nur Verbote für besondere Branchen im Wege. Dementsprechend hob Stolz die Wandlung des ZDB in der Meinung zum Verbot der Zeitarbeit im Bauhauptgewerbe als Entwicklung positiv hervor und verwies auch auf das weiterhin bestehende sektorale Verbot in der Fleischindustrie.
Einblick in Pläne zur Verbandsverschmelzung
Stolz gab auch einen Einblick in die Entwicklung zur gemeinsamen Verbandsneugründung mit dem Bundesarbeitgeberverband der Personaldienstleister (BAP). Er versicherte den Mitgliedern, dass die Verbände äußerst engagiert und lösungsorientiert in Gesprächen stehen. Ab Anfang Februar werden Mitglieder regelmäßig über die Verschmelzungspläne informiert.
Zeitarbeit in NRW stabil
Carsten Ahrens, iGZ-Regionalkreisleiter Münsterland/Westl. Westfalen/Hamm, stellte sein iGZ-Ehrenamt vor, dass er sich auch als Sprachrohr der Branche verstehe und freute sich besonders, neue Mitglieder unter den Gästen zu begrüßen. Ahrens berichtete von seinen Erfahrungen in der Zeitarbeitsbranche und seiner Beteiligung an den Tarifverhandlungen.
„Wir müssen mehr zusammenarbeiten und gemeinsam die Branche stärken.“- Carsten Ahrens
Er könne sowohl als Arbeitgeber als auch aus Verbandssicht sagen, dass im Dialog mit den Sozialpartnern ein wichtiger Abschluss erreicht wurde. Zur Lage der Branche gab Ahrens mit aktuellen Kennzahlen einen Überblick. Arbeitnehmerüberlassung sei eine große Chance, wieder auf den Arbeitsmarkt zu finden, betonte Ahrens angesichts von derzeit 694.000 Arbeitslosen in NRW. Zwei Drittel aller Zeitarbeitnehmer seien zuvor ohne Beschäftigung gewesen.
Austausch der Zeitarbeitsbranche mit der Bundesagentur für Arbeit
Petra Füller von der Koordinierenden Stelle Zeitarbeit der Bundesagentur für Arbeit (BA) bedankte sich zunächst für die gute und bereits mehrfache Zusammenarbeit mit dem iGZ. Im Rahmen der BA-Strategie 2025 stellte Füller Möglichkeiten der Unterstützung für Zeitarbeitgeber – wie etwa die Qualifizierung von Zeitarbeitnehmern – vor. Ihr Ziel sei es, die gegenseitigen Kompetenzen zu nutzen. In Kooperation ließe sich sowohl der aktuelle Service als auch die gesamte Zukunft der Zeitarbeit besser gestalten.
Was tun bei Arbeits- und Fachkräftemangel?
Das Fehlen von Fachkräften könne langfristig durch die Qualifizierungsinitiative der BA begrenzt werden, so Füller. Sie versicherte, geringqualifizierte Mitarbeiter durch abschlussorientierte Weiterbildungen zu Fachkräften zu machen sei eine Investition in die Zukunft des eigenen Unternehmens. Viele Weiterbildungsprogramme werden von der BA gefördert und begleitet. Füller sieht in der Zeitarbeitsbranche große Potentiale, da die Beschäftigten größtenteils jung seien. Diese seien Qualifizierungsabschlüssen gegenüber grundsätzlich aufgeschlossener. Die Erfahrungen der Zeitarbeitsbranche bei der Integration von ausländischen Arbeitskräften erleichtere auch die Integration von Fachkräften.
Gesamtschutz-Verfahren im Fokus
Die Teilnehmer in Münster nutzten das Treffen, um sich von Eric Odenkirchen, Syndikusrechtsanwalt und iGZ-Fachbereichsleiter Arbeits- und Tarifrecht, über Neuerungen im Arbeitsrecht informieren zu lassen. Odenkirchen erläuterte unter anderem die Neuanrechnung der Urlaubstage und die Hinweispflicht des Arbeitgebers zum Urlaubsverfall. Das EuGH-Urteil zum Gesamtschutz thematisierte er ebenfalls. Nach Entscheidung des EuGH müsse der Tarifvertrag zur Gewährleistung des Gesamtschutzes einen Ausgleich in Bezug auf die wesentlichen Arbeitsbedingungen beinhalten.