Geld- und Wertdienste: Mindestlöhne steigen
Die Zweite Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen für Geld- und Wertdienste ist am 1. Oktober in Kraft getreten. Die nächste Lohnerhöhung steht zum Jahreswechsel an. Unterschieden wird zwischen Geld- und Werttransporten sowie Geldbearbeitung.
Je nach Bundesland liegen die Mindestlöhne für den Geld- und Werttransport in Westdeutschland derzeit zwischen 12,35 Euro und 16,13 Euro. Zum Jahreswechsel steigen sie auf 12,90 Euro bis 16,53 Euro. In Ostdeutschland gibt es aktuell 11,94 Euro, ab dem 1. Januar 2018 dann 12,64 Euro.
Geldbearbeitung
Beschäftigte in der Geldbearbeitung erhalten derzeit zwischen 10,51 Euro und 13,24 Euro. Der Mindestlohn steigt zum Jahreswechsel auf 10,91 Euro bis 13,56 Euro an. In Ostdeutschland erhöht sich der Mindestlohn am 1. Januar 2018 von 9,88 Euro auf 10,38 Euro.
Die Mindestlöhne im Detail sind in der Zweiten Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen für Geld- und Wertdienste veröffentlicht. iGZ-Mitglieder erhalten alle Informationen zu zeitarbeitsrelevanten Mindestlöhnen im internen Bereich der Homepage unter „Tarife und Recht“.