Gebäudereinigung: Neuer Mindestlohn kommt

Die Sechste Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen in der Gebäudereinigung ist im Bundesanzeiger veröffentlicht worden. Derzeit läuft die dreiwöchige Stellungnahmefrist. Ein Inkrafttreten der Verordnung ist frühestens zum 1. Februar zu erwarten.

Nach Inkrafttreten gelten die folgenden Mindestlöhne:

West (mit Berlin):

  • Lohngruppe 1: 9,80 Euro
  • Lohngruppe 6: 12,98 Euro

Ost:

  • Lohngruppe 1: 8,70 Euro
  • Lohngruppe 6: 11,10 Euro

Zur Lohngruppe 1 gehören unter anderem Innen- und Unterhaltsreinigungsarbeiten, die Reinigung und Pflege von maschinellen Einrichtungen und Beseitigung von Produktionsrückständen sowie die Reinigung von Verkehrs- und Freiflächen einschließlich der Durchführung des Winterdienstes. Die Lohngruppe 6 beinhaltet Glas- und Fassadenreinigungsarbeiten, Reinigung und Pflege von Verkehrsanlagen (z. B. Verkehrsampeln, Mautanlagen) und Verkehrseinrichtungen (z. B. Verkehrsschilder) sowie von Außenbeleuchtungsanlagen. (ML)

Die Sechste Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen in der Gebäudereinigung steht im Anhang zum Download. Weitere Informationen zu zeitarbeitsrelevanten Mindestlöhnen finden iGZ-Mitglieder im Merkblatt „Mindestlohnübersicht“ in der passwortgeschützten Datenbank Recht.