Fragen zur AÜG-Reform geklärt
„Wenn ich an die Reform des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes denke, ist das für mich eher ‚Vergangenheit hoch sechs‘ statt ‚Zukunft hoch vier‘“, griff Dr. Martin Dreyer, iGZ-Geschäftsführer, das Motto des iGZ-Landeskongresses Nord in Bremen auf. „Trotzdem müssen wir mit den gesetzlichen Änderungen nun leider leben.“
In seinem Referat stellte er die tariflichen Antworten auf die AÜG-Reform vor. „So viele Änderungen wie nötig, so wenige wie nötig“, nannte er dabei die Maßgabe der iGZ-Tarifkommission. Dies sei bei den Anpassungen der Branchenzuschläge für die Metall-/Elektro- und die Chemieindustrie gut gelungen. In enger Abstimmung mit den übrigen Einsatzbranchen werden noch weitere Abschlüsse angestrebt.
Fragen zur AÜG-Reform
Unter dem Motto „Die AÜG-Reform: Ihre häufigsten Fragen – Unsere Antworten“ ging Stefan Sudmann, Leiter iGZ-Abteilung Arbeits- und Tarifrecht, im Anschluss auf konkrete Fragen der Kongressbesucher ein. iGZ-Mitglieder können sich mit ihren Anliegen jederzeit über das Online-Kontaktformular an die Verbandsjuristen richten. Viele Fragen beantwortet auch die interne Datenbank „Tarife und Recht“, die iGZ-Mitgliedern exklusiv zur Verfügung steht.
Prüfungspraxis der Bundesagentur für Arbeit
Seine Erfahrungen mit der Prüfungspraxis der Bundesagentur für Arbeit teilte Unternehmensberater Edgar Schröder mit den rund 350 Kongressteilnehmern. Prüfungen gebe es nicht nur anlassbezogen, sondern stünden auch turnusmäßig auf dem Programm – etwa bei Verlängerung der befristeten oder Beantragung der unbefristeten Arbeitnehmerüberlassungserlaubnis. Dabei kontrollieren die Prüfer zum Beispiel die Einhaltung der Höchstüberlassungsdauer, die korrekte Eingruppierung entsprechend der tatsächlich ausgeübten Tätigkeit oder die Vollständigkeit von Vertragsunterlagen. „Wichtig ist auch, dass alle Unterlagen zusammen an einem Ort gelagert sind. Das erleichtert die Prüfung und sorgt für bessere Laune beim Prüfer“, gab Schröder den Zuhörern schmunzelnd mit auf den Weg und präsentierte einige Prüfungsfälle aus seiner Beratertätigkeit.
Zeitarbeit im Norden
Ass. jur. Cornelius Neumann-Redlin, Hauptgeschäftsführer Die Unternehmensverbände im Lande Bremen, stellte die Bedeutung und künftige Entwicklung der Zeitarbeit im Norden vor. „Zeitarbeit ist geradezu ein Königsmacher dafür, die Langzeitarbeitslosigkeit zu bekämpfen“, betonte er. (ML)