Forschungsprojekt „Evaluation“ der AÜG-Reform geht voran

Das Gesetz zur Änderung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG) ist am 1. April 2017 in Kraft getreten und soll gemäß § 20 AÜG im Jahr 2020 evaluiert werden. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat deshalb eine Evaluation zur Überprüfung der Wirksamkeit der Neuregelung des Gesetzes in Auftrag gegeben. Durchgeführt wird der Forschungsauftrag von der Bietergemeinschaft Institut für Angewandte Wirtschaftsforschung e.V. (IAW) und infas - Institut für angewandte Sozialforschung GmbH.

Über den Zwischenstand der bisherigen Erkenntnisse hat das BMAS einen virtuellen Workshop unter anderem mit Branchenvertretern, Gewerkschaften, der Bundesagentur für Arbeit und den Wissenschaftlern durchgeführt. Für den iGZ nahmen Christian Baumann (Bundesvorsitzender) und RA Werner Stolz (Hauptgeschäftsführer) teil. Zum Forschungsauftrag gehört auch die Durchführung von standardisierten wissenschaftlichen Interviews mit Vertreterinnen und Vertretern von Zeitarbeitsunternehmen (neben Kundenbetrieben und Zeitarbeitskräften sowie Branchenexperten). Darüber hinaus werden auch Interviews mit Arbeitgeberverbänden und Gewerkschaften sowie mit weiteren einschlägigen Expertinnen und Experten geführt.

Mitmachen und Zeitarbeitgeber-Perspektiven sind gefragt!

Die geplante Befragung von Zeitarbeitsunternehmen läuft in dieser Woche an. Damit eine repräsentative Beteiligung mit validen Daten gewährleistet ist, sollten alle Angesprochenen hier mitmachen und ihre Erkenntnisse beisteuern. Denn gerade auch durch den Einbezug von Zeitarbeitgeber-Perspektiven und durch Ihr Expertenwissen können die Interviews zu einem aussagekräftigen Bild der Wirkungen der Gesetzesänderungen und der gegenwärtigen Situation der Arbeitnehmerüberlassung beitragen. (WS)