Flughafenchaos weckt alte Vorurteile
Dieser Gastbeitrag ist verfasst von Timm Eifler, dem iGZ-Landesbeauftragten für Hamburg, und erschien zuerst hier auf seiner Linkedin-Seite.
Einige von Ihnen und Euch werden es mitbekommen haben. Die Bundesregierung ist gewillt, dem Ferienchaos an den Flughäfen Einhalt zu gebieten. Plötzlich soll es mit der Beschäftigung von ausländischen Fachkräften ganz schnell gehen. Fast ohne Hürden und so "richtig flexibel" sollen diese helfen, in Coronazeiten entstandene Lücken im Personalbestand rund um die Flughäfen aufzufüllen.
Alles unbürokratisch und ergebnisorientiert. Doch eine Einschränkung gibt es dann doch. Auf diese hat Herr Heil in seinem Statement auch gleich zu Beginn hingewiesen. Zeitarbeit oder wie er sich bewusst ausgedrückt hat „Leiharbeit“ ist natürlich ausgeschlossen. Und da Herr Heil auf jeden Fall weiß, dass es sich bei Zeitarbeitsarbeitsverhältnissen um tariflich entlohnte, feste Vollzeitarbeitsverhältnisse handelt, kann das wieder nur eine bewusste Differenzierung und Ungleichbehandlung gewesen sein.
Das ist sehr schade. Zum einen, weil es der Sache überhaupt nicht dient. Wenn man auf der einen Seite händeringend Personal benötigt und dieses auch noch aus dem Ausland rekrutieren möchte, sollte man die Branche, die das nachweißlich am besten kann, nicht außen vor lassen. Auf der anderen Seite belegt es aber die nach wie vor grundlegend vorhandene Abneigung gegenüber der Zeitarbeit. Das ist umso unverständlicher, als gerade in Zeiten des Fachkräftemangels und den geltenden Mindestlöhnen überhaupt gar nichts mehr gegen die Zeitarbeit spricht.
Der Arbeitsmarkt hat sich dergestalt gedreht, dass jeder Arbeitnehmer in der Lage sein sollte, den Job zu bekommen, den er sucht. Wer aber in die Zeitarbeit geht, tut das aus unterschiedlichen Gründen meist ganz bewusst und findet dort heute eine Lohnhöhe vor, die weit von früheren Vorurteilen entfernt ist. Zudem gelten für ihn Tarifverträge und die Zeitarbeitsunternehmen werden alles dafür tun, ihn als Arbeitskraft zufriedenzustellen und langfristig zu binden. Warum in den Köpfen vieler Politiker immer noch die alten Schablonen vorhanden sind, erschließt sich mir nicht.
Hier wird die neue Arbeitswelt beklatscht, Freelancer und New Work zelebriert, wenn es aber um die Ausgestaltung dieser neuen Arbeitsformen geht, soll die Zeitarbeit außen vor bleiben? Obwohl sie die einzige rechtliche Gestaltungsmöglichkeit ist, die tarifliche gebundene Arbeitsverhältnisse und Flexibilität verbindet? Das ist komplett unverständlich. Leider gibt das die bestehende Rechtsauffassung wieder, denn auch in anderen Bereichen der Ausländerbeschäftigung ist die Zeitarbeit immer noch außen vor. Derzeit gilt für Drittstaatsangehörige ein Beschäftigungsverbot als Zeitarbeitnehmer. Dies ist auf § 40 Abs. 1 Nr. 2 Aufenthaltsgesetz (AufenthG) zurückzuführen. Eine Begründung des Verbots ist im Aufenthaltsgesetz allerdings nicht zu finden.
Hier brauchen wir endlich eine Gleichstellung mit anderen Arbeitgebern um unsere Potentiale voll entfalten und mehr ausländische Fachkräfte in den Arbeitsmarkt integrieren zu können.
Ohne die Integrationskraft der Zeitarbeitsbranche wird es noch schwerer, die notwendigen Talente zu finden und zielgerichtet einzusetzen.
Lasst uns endlich helfen!