Fleischverarbeitung: Zeitarbeitseinsatz vereinbart
Die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) und die Arbeitgeber der deutschen Fleischwirtschaft haben sich auf einen neuen Tarifvertrag geeinigt: Die Tarifpartner vereinbarten unter anderem den Einsatz von Zeitarbeit in dem vom Arbeitsschutzkontrollgesetz vorgegebenen geringen Umfang für den Teilbereich der Fleischverarbeitung. Laut des Verbandes der Ernährungswirtschaft (VdEW) liege die Quote der maximal einzusetzenden Zeitarbeitnehmer über einen Zeitraum von bis zu vier Monaten bei acht Prozent. Die in einem zusätzlichen Tarifvertrag vereinbarte Regel gelte allerdings nur für Verbandsmitglieder.
Für die rund 160.000 Beschäftigten in den Schlachthöfen und Wurstfabriken schlossen die Tarifpartner eine Lohnuntergrenze in Höhe von 10,80 Euro ab. Schrittweise werde der Mindestlohn dann über elf Euro (Januar 2022) bis auf 12,30 Euro zum 1. Dezember 2023 angehoben. Die NGG-Tarifkommission hatte dem Vorschlag bereits in der vergangenen Woche zugestimmt. Der gesetzliche Mindestlohn liegt seit Anfang 2021 bei 9,50 Euro und steigt bis zum 1. Juli 2022 auf 10,45 Euro. Der Tarifvertrag läuft bis zum 30. November 2024.
Wichtiger Baustein
„Diesen Tarifabschluss haben die Beschäftigten mit zahlreichen Streiks durchgesetzt. Vom neuen Branchenmindestlohn profitieren Zehntausende Menschen und bekommen spürbar mehr Geld für ihren Knochenjob“, sagte der stellvertretende NGG-Vorsitzende Freddy Adjan der deutschen Presseagentur (dpa). Der neue Branchenmindestlohn sei ein zweiter ganz wichtiger Baustein für ordentliche Bedingungen in der Fleischbranche.
Bis an die Decke gestreckt
Demgegenüber muss die Arbeitgeberseite nun – im Vergleich zum aktuellen gesetzlichen Mindestlohn – innerhalb von zweieinhalb Jahren eine Steigerung von rund 30 Prozent kompensieren. „Wir haben uns als Branche bis an die Decke gestreckt“, äußerte sich dazu Vehid Alemić, Hauptgeschäftsführer des VdEW. Vor allem für kleine und Familienbetriebe werde die Kostenerhöhung ein schwerer Kampf, betonte der Hauptgeschäftsführer laut Mitteilung. (WLI)