"Feuerwehr in der Coronakrise"

598 Todesfälle und 29 875 Corona-Neuerkrankungen meldete die deutschen Gesundheitsämter dem Robert Koch-Institut (RKI) am vergangenen Freitag – erschreckende Zahlen, die auch dokumentieren, dass das Gesundheitswesen – vor allem personell – an seine Grenzen kommt: „In der Pandemie schafft Zeitarbeit den effizientesten Ausgleich von Personalkapazitäten in hoch belasteten Bereichen in Alten- und Krankenpflege, und das sogar bundesweit. Wir sind die Feuerwehr. Und natürlich arbeiten unsere Mitarbeiter überall dort, wo auch andere arbeiten. Ohne Einschränkungen“, betonte der iGZ-Bundesvorsitzende Christian Baumann angesichts der aktuellen Entwicklungen.

Die Situation zeige zudem eindrucksvoll, wie abwegig die geplante Bundesratsinitiative des Berliner Senats sei, Zeitarbeit in der Pflegebranche zu verbieten. Das würde Pandemie-Situationen nur völlig unnötig noch weiter verschärfen.

Freie Arbeitsplatzwahl

Laut eines Gutachtens von Franz-Josef Düwell, Vorsitzender Richter am Bundesarbeitsgericht a.D., sei das vom Land Berlin beantragte und von der SPD-Fraktion im Landtag NRW unterstützte sektorale Verbot der Überlassung von in Pflegeberufen tätigen Arbeitnehmern in Einrichtungen der Pflege und Krankenhäuser nicht mit dem Artikel 12 Absatz 1 Grundgesetz (GG, freie Wahl von Beruf, Arbeitsplatz und Ausbildungsstätte) vereinbar.

Arbeitnehmerüberlassung unverzichtbar

Die Argumentation des SPD-Antrags sei bereits auf erster Prüfungsstufe kein hinreichend gewichtiger Rechtfertigungsgrund für den Eingriff in die Berufsausübungsfreiheit der Zeitarbeitsunternehmen. Die Realität sieht, wie so oft, in der Praxis ganz anders aus als auf dem SPD-Papier: Für den Deutschen Berufsverband der Pflege ist die Arbeitnehmerüberlassung unverzichtbar. Laut Sonia Wolf, Leiterin einer Pflegestation, arbeiten die Zeitarbeitskräfte „gut in den Teams“. Für Martina Waldeyer, Pflegedirektorin aus Bünde, bringen die Arbeitskräfte der Personaldienstleister oft „einen neuen Blick auf die Arbeitsabläufe mit, die durchaus zu Innovationen führen könnten“, erklärten sie bei einer Anhörung zum Thema im NRW-Landtag.

Bedingungen attraktiv gestalten

Baumann unterstrich, die Zeitarbeit sei absolut nicht für die Situation in der Pflegebranche verantwortlich: „Die Träger der Pflegereinrichtungen und Krankenhäuser haben es als Arbeitgeber weitgehend selbst in der Hand, gemeinsam mit den Beschäftigtenvertretungen ihre Arbeitsbedingungen so attraktiv zu gestalten, dass nur geringe Anreize für einen Wechsel des Arbeitgebers bestehen."

Personalführung

„Dazu bedarf es einer zeitgemäßen guten Personalführung.“ Wenn also jemand die Bedingungen in der Zeitarbeitsbranche bevorzuge, sei das einzig und allein eine persönliche Entscheidung, die vor allem auch durch das Grundgesetz legitimiert sei. Weitere Informationen zum Thema stehen auf der iGZ-Seite https://ig-zeitarbeit.de/zeitarbeit-in-der-pflege zur Verfügung. (WLI)