"Fairness auf dem Arbeitsmarkt"

Um den schlimmsten Missbräuchen zu begegnen, ist eine Lohnuntergrenze notwendig. Am einfachsten wäre es, die Leiharbeitsbranche in den Geltungsbereich des Arbeitnehmerentsendungsgesetzes aufzunehmen."

Weiter heißt es in dem SPD-Antrag: "Die zunehmend verbreitete konzerninterne Verleihung durch Leiharbeitsgesellschaften der Unternehmen muss verboten werden. Und die Betriebsräte in den Entleihbetrieben brauchen Mitbestimmungsrechte zur Kontrolle des ordnungsgemäßen Einsatzes der Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer und des Umfangs und der Dauer der Leiharbeit. Folgerichtig sollen Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer bei der Ermittlung der Arbeitnehmerzahl für die betriebsverfassungsrechtlichen Schwellenwerte mitgezählt werden. Vor allem aber soll wieder der Grundsatz durchgesetzt werden, dass Leiharbeitnehmer bei wechselnden Unternehmen eingesetzt werden; aber unbefristet bei den Leiharbeitsunternehmen beschäftigt werden.

Befristung

Deshalb soll die Befristung eines Leiharbeitsverhältnisses und die Koppelung der Befristung an einen Arbeitseinsatz (Synchronisation) außerhalb der Probezeit unzulässig sein. Der Einsatz von Leiharbeitnehmern als Streikbrecher muss gesetzlich verboten werden. Die mit dem Beschäftigungsförderungsgesetz der Regierung Kohl/ Blüm ermöglichte sachgrundlose Befristung hat sich nicht bewährt. Mittlerweile wird jeder zweite neue Arbeitsvertrag befristet abgeschlossen. Keineswegs, weil das aus unternehmerischer Sicht geboten ist, sondern weil die rechtliche Gelegenheit dazu besteht. Deshalb sollte der Gesetzgeber, diese Entwicklung umkehren und die sachgrundlose Befristung wieder abschaffen. Auch hinsichtlich der Zahl der befristet Beschäftigten im Betrieb müssen die Betriebsräte ein Mitbestimmungsrecht erhalten."