Fachliche Weisungen zum AÜG veröffentlicht

Lang erwartet, heiß begehrt und nun veröffentlicht: Die Bundesagentur für Arbeit (BA) brachte jetzt die neuen „Fachlichen Weisungen“ (FW) zum Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) heraus. Das Referat Arbeits- und Tarifrecht des Interessenverbandes Deutscher Zeitarbeitsunternehmen (iGZ) reagierte prompt und informierte die iGZ-Mitgliedsunternehmen in einer Mitgliederinfo zu den wesentlichen Punkten.

An erster Stelle steht dabei die Offenlegungspflicht - vor dem Überlassungsbeginn ist die Arbeitnehmerüberlassung im Vertrag ausdrücklich als solche zu bezeichnen sowie die Person des Zeitarbeitnehmers zu konkretisieren.

Schriftform

Laut BA bedürfe die Konkretisierung nur dann der Schriftform, wenn der Zeitarbeitnehmer Gegenstand der Leistung ist, es also laut Vertrag gerade auf diese Person ankommt. Zeitarbeitsunternehmen sollten darauf achten, dass vor Überlassungsbeginn ein der Schriftform genügender Arbeitnehmerüberlassungsvertrag vorliegt.

Fristberechnung

Weiterer Knackpunkt ist die Berechnung des Überlassungszeitraums. Es gilt: Die Fristberechnung (der 18 oder 9 Monate) richtet sich für volle Einsatzmonate (nicht Kalendermonate) nach den Paragraphen 187, Abs. 2 Satz 1, 188 Abs. 2, 2.Alt BGB. Für die Berechnung von Teilmonaten hingegen ist der Monat mit 30 Tagen anzusetzen.

Vertrag beenden

Für die Bestimmung der Überlassungsdauer stellt die BA auf die vertragliche Vereinbarung der Überlassung ab. Es empfiehlt sich mit Einsatzende den Arbeitnehmerüberlassungsvertrag oder, wenn mit Rahmenverträgen gearbeitet wird, den Einzelarbeitnehmerüberlassungvertrag nachweislich zu beenden. Der Vertrag sollte nicht nur ruhend gestellt werden.

Mischbetriebe

Auch zum Thema „Anwendung des iGZ-DGB-Tarifwerks auf Mischbetriebe“ äußert sich die BA in ihrer Fachlichen Anweisung. Die Agentur hat sich ausdrücklich der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (Urteil v. 12.10.2016 – B 11 AL 6/15 R) angeschlossen. Demnach können auch Mischbetriebe das iGZ-DGB-Tarifwerk anwenden und den Gleichstellungsgrundsatz abwenden. (WLI)

Über den Autor

Wolfram Linke

Wolfram Linke ist seit Juni 2008 Pressesprecher des Interessenverbandes Deutscher Zeitarbeitsunternehmen. Davor arbeitete er 18 Jahre lang als Redakteur bei einer Tageszeitung, bildete regelmäßig Volontäre aus, führte Praktikanten in die Welt des Journalismus ein und hielt zahlreiche Fachvorträge zum Thema Medien. Linke ist außerdem zertifizierter Online-Redakteur, Certified Microsoft Technology Associate (Windows und Netzwerke) und hat mehrere weitere Microsoft- sowie Adobe-Zertifikate. Seit März 2014 ist er Vorsitzender des Pressevereins Münster-Münsterland.


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