Fachkräftemangel verschärft sich in Hessen
Es ist ein Problem, Mitarbeiter zu gewinnen. Gleichzeitig blieben auch auf Seiten der Entleiher die Aufträge aus, wofür oftmals die gestiegenen Energiekosten und auch Lieferengpässe schuld seien: Mit dieser kritischen Bilanz begrüßte Robert A. Schäfer, iGZ-Landesbeauftragter Hessen, nicht nur aus Hessen teilnehmende Gäste beim digitalen iGZ-Mitgliedertreffen Hessen. Im Austausch zur aktuellen Lage der Zeitarbeit in Hessen wurde deutlich, dass es außerdem für viele Personaldienstleister schwieriger würde, Arbeitskräfte aus dem Ausland zu gewinnen.
Mehr Übernahmen
Auch stellten die Teilnehmer mehrheitlich eine gestiegene Quote an Übernahmen von Beschäftigten in die Kundenunternehmen fest. Fach- und Hilfskräfte würden verstärkt gesucht. Die Zeitarbeitsbranche habe dabei allerdings mit gestiegenen Erwartungen der Arbeitnehmer zu ringen. Besonders im Bereich der Pflege würden Bewerber sehr hohe Lohnvorstellungen in die Verhandlung einbringen. Unter Arbeitslosen sei ein steigender Trend zur Ablehnung von Gewerkstätigkeit zu erkennen.
Gutes tun und darüber reden
Unter dem Titel „Ohne Nachhaltigkeit keine Kunden?“, präsentierte Dr. Jenny Rohlmann, zuständig für strategisches Marketing und CSR-Beauftragte im iGZ, den Mitgliedern die Vorteile nachhaltiger Unternehmensführung. Sie erläuterte, wie sich Nachhaltigkeit im Unternehmen positiv auf die Außendarstellung auswirke. Diese unternehmerisch-soziale Verantwortung (CSR, Corporate Social Responsibility) werde durch nachhaltiges Verhalten definiert. Heute und besonders in naher Zukunft könne sich kein Unternehmen der Verpflichtung zur Nachhaltigkeit entziehen. Die CSR-Berichtspflicht komme schon in den nächsten Jahren für immer mehr Unternehmen. Gleichzeitig würden schon heute immer mehr Kunden auf Nachhaltigkeit achten, und man müsse sich auf Nachfragen einstellen. Rohlmann: „Wie Sie einen CSR-Bericht erstellen, können Sie unserem iGZ-Musterbericht entnehmen, oder ganz einfach am Online-Workshop: Mein Weg zum ersten CSR-Bericht teilnehmen.“
Kritik am Bundesarbeitsgericht
Der Leiter des iGZ-Fachbereichs Arbeits- und Tarifrecht, Syndikusrechtsanwalt Eric Odenkirchen, gab einen Überblick zu den Neuerungen rechtlicher Aspekte. Er thematisierte längere verstetigte Arbeitszeiten und den daraus entstehenden Verrechnungssatz. Odenkirchen erläuterte den Teilnehmern die jüngste Entscheidung des Bundesarbeitsgerichtes (BAG) darüber, dass Urlaubsstunden auch als geleistete Arbeitsstunden verrechnet werden müssen und damit auch für Mehrarbeitszuschläge berechtigt seien werden. Er kritisierte die mögliche Auslegung, auch Urlaub, der aus Überstunden genommen werde, als Mehrarbeit anzurechnen. Dies sei unmöglich umsetzbar. Er bezweifelte, dass zum Entscheid des BAG eine rückwirkende Umsetzung gefordert werde.
Abschließend verwies Odenkirchen auf die Hinweispflicht zum Verfall von Urlaubstagen, da der Urlaubsanspruch ansonsten weiter bestünde. Die Arbeitgeber sollten frühzeitig auf die noch nicht genutzten Urlaubstage verweisen und beantragten Urlaub genauer dokumentieren.