Fachkräfte aus dem Ausland
Am 1. April 2012 trat das „Anerkennungsgesetz“ (BQFG) in Kraft. Danach hat jeder, der im Ausland eine staatlich anerkannte Berufsqualifikation erworben hat, das Recht, hier einen Antrag auf Feststellung der Gleichwertigkeit zu stellen. Die wichtigsten Kriterien für die Gleichwertigkeitsfeststellung sind Dauer und Inhalt der ausländischen Ausbildung, auch Berufserfahrung und Weiterbildungen werden berücksichtigt.
Gleichwertigkeit
Nach Abschluss des Verfahrens erhält der Antragsteller einen offiziellen und rechtssicheren Bescheid, der die volle oder teilweise Gleichwertigkeit der ausländischen Qualifikation mit der deutschen Referenzqualifikation bestätigt. Die Möglichkeit, ausländische Berufsabschlüsse anzuerkennen, bietet Personaldienstleistern die Chance, Fachkräftepotential festzustellen und nachzuweisen.
Infoveranstaltung
Wie Personaldienstleister von einer öffentlich-rechtlichen Qualifikationsfeststellung ihrer Arbeitskräfte profitieren können, erklärt die IHK im Rahmen einer kostenfreien Informationsveranstaltung am Mittwoch, 2. Oktober von 9.30 Uhr bis 11.30 Uhr in der IHK Nord Westfalen, Sentmaringer Weg 61, in 48151 Münster. Erste Informationen zum Thema Anerkennung stehen bereits unter IHK-Nordwestfalen. Interessierte sollten sich zwecks besserer Planung vorab bis zum 25. September bei Lena Theresa Besse, Tel.: 0251 707 327, per Mail: besse@ihk-nordwestfalen.de, oder mit dem unten angehängten Antwortbogen via Fax (0251 707 374) anmelden. (WLI)
Der Infoflyer steht im Anhang zum Download.