Europa bedeutet Vielfalt - Europa bedeutet Freiheit
Europa und die Europäische Union – das sind derzeit 28 Länder, rund 500 Millionen Menschen, 24 Amtssprachen. Zu den größten Errungenschaften der Europäischen Union zählen die „vier Grundfreiheiten“: Europa macht es möglich, dass Menschen, Waren, Dienstleistungen und Kapitel frei in allen Mitgliedsstaaten zirkulieren können. Europa macht es möglich, dass der deutsche Personaldienstleister Mitarbeiter an einen österreichischen Kunden überlassen kann und dass polnische Unternehmen Zeitarbeitnehmer in deutsche Kundenbetriebe einsetzen können. Die Dienstleistungsfreiheit gilt auch für Arbeitnehmerüberlassungsunternehmen.
Sie bedeutet, dass Selbständige und Unternehmen, die eine Niederlassung in einem EU-Mitgliedsstaat haben, Dienstleistungen in anderen Mitgliedsstaaten erbringen können, ohne hierfür eine Niederlassung im Tätigkeitsstaat gründen zu müssen. Die Praxis zeigt es: Überlassungen in das EU-Ausland und aus dem EU-Ausland nach Deutschland sind bei weitem keine Seltenheit. Im Gegenteil, die Anfragen zu den Überlassungsbedingungen im Falle EU-weiter Auslandseinsätze häufen sich.
Personaldienstleister aus den EU-Nachbarstaaten
Dienstleistungsfreiheit bedeutet aber auch Wettbewerb. Durch das größere Angebot an Dienstleistern wird der Markt unübersichtlicher. Die Konkurrenz wird größer und damit auch die Angst vor ungleichen Wettbewerbsbedingungen und Sozialdumping. Das spüren auch deutsche Personaldienstleister, wenn sie sich mit vermeintlich günstigeren Angeboten von Personaldienstleistern aus den EU-Nachbarstaaten konfrontiert sehen. Auch das ist Dienstleistungsfreiheit, aber aus europäischer Sicht eigentlich nicht gewollt.
Daher gibt es ein Regulativ:
Die Dienstleistungsfreiheit darf dort nicht schrankenlos gelten, wo sie andere Grundfreiheiten einschränkt oder zwingende Grundsätze von großem Allgemeininteresse verletzt. Insbesondere kann der Schutz der Arbeitnehmer ein Ziel sein, durch das die Dienstleistungsfreiheit eingeschränkt werden darf. Zu zulässigen Beschränkungen zählen beispielsweise nationale Mindestlohnregelungen. Aus deutscher Sicht ist hier insbesondere die geltende Verordnung über eine Lohnuntergrenze in der Zeitarbeit zu nennen. Diese Verordnung findet auch auf Arbeitsverhältnisse zwischen einem im Ausland ansässigen Personaldienstleister und seine im Inland beschäftigten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern Anwendung. Gewährt wird damit ein Mindestentgelt, das auch durch ausländische Konkurrenz nicht unterlaufen werden darf. Dienstleistungsfreiheit bedeutet daher auch, dass sich der Personaldienstleister mit den arbeitnehmerüberlassungsrechtlichen Voraussetzungen und relevanten Entgeltbedingungen im Tätigkeitsstaat auseinandersetzen muss. Die Öffnung der nationalen Märkte zugunsten eines gemeinsamen Marktes führt leider zu einen administrativen Mehraufwand für die Unternehmen.
Reform der Entsendrichtlinie
All das muss der Europäische Gesetzgeber im Blick haben, denn Europa steht nicht still und bewegt sich ständig fort. Er hat sich daher auf die Agenda geschrieben, die Menschen, die zum Arbeiten in ein anderes EU-Land entsandt werden, besser vor Ausbeutung und niedrigen Löhnen zu schützen. Eine Reform der Entsendrichtlinie, welche die europäischen Rahmenbedingungen für den grenzüberschreitenden Dienstleistungsverkehr regelt, soll Abhilfe verschaffen: Die neue Richtlinie sieht vor, dass ins Ausland entsandte Arbeitnehmer den gleichen Lohn bekommen und unter den gleichen Bedingungen arbeiten wie ihre einheimischen Kollegen. Das Vorhaben wird kritisch beäugt. Östliche Mitgliedsstaaten mit niedrigem Lohnniveau beharren auf Freizügigkeit ihrer Bürger, während die westlichen EU-Länder beklagen, dass durch die meist günstigeren Arbeitskräfte die Löhne in ihrem Arbeitsmarkt gedrückt werden. Europa bedeutet also auch, Kompromisse zu finden. (JS)
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