Erwerbstätigkeit vermindert Hilfsbedarf

Besonders auffällig: Zur Häufigkeit von Verstößen gegen die Mindestlohnverordnung wurden im Bauhaupt- und Nebengewerbe im Jahr 2011 insgesamt 1.425 Verstöße festgestellt. In den anderen Branchen wurden jeweils unter 100 Verstöße - außer in der Gebäudereinigerbranche (184) - registriert.

18 Branchen unter 8,50 Euro

Zur Frage, in welchen Branchen und Regionen Bruttostundenlöhne unter 8,50 Euro üblich und verbreitet seien verwies die Bundesregierung auf insgesamt 18 Branchen, in denen ein niedrigeres Entgelt bezahlt wird. Zur Thematik aufstockendes Arbeitslosengeld II wurde festgestellt, im Oktober 2012 (aktuellste Zahl) habe es 1.326.793 erwerbstätige Arbeitslosengeld-II-Bezieher gegeben.

Gleichzeitiger Bezug

Davon, so laut Antwort, bezogen 1.212.394 als abhängig Erwerbstätige und 125.001 als Selbstständige Arbeitslosengeld II. Ausdrücklich weist die Bundesregierung in diesem Zusammenhang darauf hin, der gleichzeitige Bezug von Grundsicherung und Einkommen bedeuten nicht immer, dass durch die Erwerbstätigkeit (Stundenlohn) die ergänzenden Leistungen der Grundsicherung ausgelöst werden. Gründe für den gleichzeitigen Bezug von Grundsicherungsleistungen und Erwerbseinkommen seien vor allem im Arbeitsumfang (Teilzeit- bzw. geringfügige Beschäftigung) und/oder im Haushaltskontext (Größe der Bedarfsgemeinschaft) zu finden.

Aufstockung

Insbesondere bei den geringfügigen Beschäftigungsverhältnissen werden die Grundsicherungsleistungen laut Bundesregierung durch die Erwerbstätigkeit aufgestockt und der Hilfebedarf so vermindert. (WLI)

Die Antwort steht im Anhang zum Download.