Erteilung der AÜ-Erlaubnis wird teurer

Der Bundesrat hat beschlossen, die Gebühren für eine Arbeitnehmerüberlassungserlaubnis zu erhöhen. Für die Erteilung und Verlängerung einer befristeten AÜ-Erlaubnis fallen künftig 1.000 Euro statt 750 Euro an. Für die Erteilung einer unbefristeten Erlaubnis steigt der Gebührensatz von 2.000 Euro auf 2.500 Euro.

Grund für diese erste Erhöhung nach zwölf Jahren sei der gestiegene Prüfungsaufwand wegen der zahlreichen und umfangreichen Änderungen im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz. Die Bundesagentur für Arbeit (BA) sei angehalten, die (künftigen) Erlaubnisinhaber sowohl in der Tiefe als auch im Umfang intensiv zu überprüfen.

Erwartete Mehreinnahmen

Im Jahr 2014 habe die BA rund 13.600 Anträge bearbeitet und dafür Gebühren in Höhe von 10,7 Millionen Euro erhoben. Auf Basis dessen werden künftig rund drei Millionen Euro Mehreinnahmen erwartet. Die neue Gebührenordnung tritt zu Beginn des Folgemonats nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.

Die vollständige Zweite Verordnung zur Änderung der Arbeitnehmerüberlassungserlaubnis-Kostenverordnung (AÜKostV) steht im Anhang zum Download.