Erster virtueller iGZ-Adventskaffee


Beim „juristischen Adventskranz“ berichtete der stellvertretende Hauptgeschäftsführer, Dr. Martin Dreyer, über aktuelle rechtliche Themen in der Zeitarbeitsbranche. Angefangen mit dem Arbeitsschutzkontrollgesetz erklärte Dreyer die kommenden Beschränkungen in der Fleischindustrie. Der Rechtsexperte bezeichnete das Gesetz als „im hohen Maße inakzeptabel“. Eine Ungleichbehandlung der Zeitarbeitsbranche werde vom iGZ nicht akzeptiert. Darüber hinaus klärte Dreyer Fragen und Unsicherheiten rund um Kurzarbeit, Arbeitsunfähigkeit und stellte neue Möglichkeiten der Saldierung mit dem iGZ-Arbeitszeitkonto vor.

Förderungen sichern

Es folgte Clemens von Kleinsorgen, iGZ-Fachbereich Bildung und Personal/Qualifizierung, der über staatliche Unterstützung für Weiterbildungsinitiativen im Unternehmen referierte. In Form des Qualifizierungschancengesetzes bekämen Firmen die Möglichkeit, Weiterbildungen in der Personalentwicklung zu subventionieren. Dabei sei zu beachten, „Je kleiner das Unternehmen, desto größer die Förderung“, so der iGZ-Fördermittelexperte. An anschaulichen Beispielen stellte von Kleinsorgen dar, welche Wege Mitgliedsunternehmen gehen können, um sich Förderungen zu sichern.

Weitere Veranstaltungen

Auch für Interessierte aus anderen Bundesländern wird es die Möglichkeit geben, an einem iGZ-Adventskaffee teilzunehmen. Jetzt schon können sich Mitglieder für den kommenden virtuellen iGZ-Adventskaffee am 15. Dezember für NRW anmelden. (GB)