Erste Lesung der AÜG-Reform

Der nächste Schritt der geplanten Reform des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes steht an: Am Donnerstag, 22. September, findet die erste Lesung im Bundestag statt.

Im Tagesordnungspunkt 4 der 190. Sitzung geht es zunächst um die „erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Gesetzentwurfs zur Änderung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes“. Anschließend wird über den Antrag der Fraktion Die Linke diskutiert, die Zeitarbeit strikt zu begrenzen und den Missbrauch von Werkverträgen zu verhindern. Für beide Beratungspunkte zusammen ist rund eine Stunde eingeplant.

Kleine Anfrage zur AÜG-Reform

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen erkundigt sich derweil in einer Kleinen Anfrage nach Details in der Ausgestaltung des Gesetzes. In der Anfrage heißt es unter anderem: „Wie definiert die Bundesregierung ‚Equal Pay‘, also ‚gleichen Lohn für gleiche Arbeit‘?“, „Wer überprüft in welcher Form die neuen Regelungen zu ‚Equal Pay‘ und zur Höchstüberlassungsdauer mit allen Öffnungsklauseln und Berechnungsmodalitäten (…)?“ und „Welchen Vorteil haben die Leiharbeitskräfte durch die Höchstüberlassungsdauer und in welcher Form werden sie gestärkt?“. (ML)

09.06.2022

Antwort Kleine Anfrage Die Grünen