Erfolge der Zeitarbeit nicht ausbremsen

In seinem Statement äußerte sich der Arbeitgeberpräsident auch zur Zeitarbeit. Darin heißt es:

Die Modernisierung der Tarifpolitik im letzten Jahrzehnt hat den Betriebs- und Tarifpartnern neue Gestaltungsspielräume eröffnet. In der Krise haben sich gerade diese flexiblen Elemente der Tarifpolitik bewährt. Die vielen tarifvertraglichen Regelungen zur Beschäftigungssicherung sind ein Beleg für die erfolgreiche und verantwortungsvolle Zusammenarbeit der Tarif- und Betriebspartner.

Neue Kultur

Die gemeinsame Krisenbewältigung dokumentiert eine neue Kultur in der Zusammenarbeit der Tarifpartner, und deshalb bin ich auch ganz sicher: Die Tarifpartner werden auch dieses Jahr zu flexiblen, differenzierten und produktivitätsorientierten Ergebnissen kommen. Im letzten Jahr haben die Tarifpartner auch für die Zeitarbeit neue Strukturen geschaffen. Dazu gehört ein Mindestlohntarifvertrag, der faktisch flächendeckend für die gesamte Zeitarbeit und alle Zeitarbeitnehmer in Deutschland gilt. Ich begrüße, dass sich im Vermittlungsverfahren zu Hartz IV ein Konsens darüber abzeichnet, diesen Mindestlohn auch auf ausländische Anbieter der Zeitarbeit zu erstrecken. Mit Blick auf den 1. Mai und die Arbeitnehmerfreizügigkeit für unsere östlichen europäischen Nachbarstaaten ist das ein wichtiger Schritt, für den ich werbe, seitdem es diesen Mindestlohntarifvertrag gibt.

equal pay

Demgegenüber kann ich nicht nachvollziehen, warum im Vermittlungsverfahren in bestehende Tarifverträge zwischen den Arbeitgeberverbänden der Zeitarbeit und den DGB-Gewerkschaften durch eine gesetzliche Regulierung von equal-pay eingegriffen werden soll. Die Tarifverträge mit den DGB-Gewerkschaften sind erst ein paar Monate alt. Einige tarifliche Regelungen zur Zeitarbeit, z. B. in der Stahlindustrie, sind erst ein paar Wochen alt. Wer die geltende equal-pay-Regelung gesetzlich ausweiten will, indem er tarifliche Abweichungsmöglichkeiten einschränkt und bestehende Tarifverträge außer Kraft setzt, gefährdet den Jobmotor Zeitarbeit. Darüber sollten sich alle Beteiligten klar sein.

Tarifverträge

Es gibt in der Zeitarbeit verschiedene Tarifverträge mit DGB-Gewerkschaften, die zum Teil bereits eine Bezahlung in Anlehnung an equal-pay vorsehen. Es gibt auch zahlreiche betriebliche Vereinbarungen mit Beteiligung der Gewerkschaften. Alle diese Regelungen heben ab auf den tariflichen Grundlohn des vergleichbaren Arbeitnehmers im entleihenden Unternehmen. Ich bezweifle, dass eine gesetzliche Regelung, mit der diese Vereinbarungen und Tarifverträge alle beiseite geschoben würden, den Interessen der Arbeitnehmer und der Betriebe entspricht. Ich bin ganz sicher, dass die Tarifpartner die Weiterentwicklung der Tarifverträge in der Zeitarbeit besser und praxisgerechter vornehmen können, als der Gesetzgeber das kann.

Deutliche Bremsspuren am Arbeitsmarkt

Wenn der Gesetzgeber pauschal ab 12 Monaten oder sogar noch früher equal-pay vorschreiben würde, wird dies deutliche Bremsspuren am Arbeitsmarkt hinterlassen. Und es würde in erster Linie die Schwächsten am Arbeitsmarkt treffen, nämlich Langzeitarbeitlose und Geringqualifizierte. Es würde die mittelständischen Zeitarbeitsunternehmen treffen. Die großen Unternehmen werden Wege finden, um durch Auswechseln der Zeitarbeitnehmer mit dem Problem fertig zu werden. Für kleine und mittelständische Zeitarbeitsunternehmen wird das nicht im gleichen Maße möglich sein. Und anstelle dauerhafter Arbeitsverhältnisse werden die Beschäftigungszeiten der Zeitarbeitnehmer kürzer werden.

Zusammenhäne bedenken

Das wird die Zahl der Hartz-IV-Empfänger nicht verringern, ja sogar einen gegenteiligen Effekt für Langzeitarbeitslose haben. Der Vermittlungsausschuss sollte diese Zusammenhänge bedenken, bevor leichtfertig neue gesetzliche Regelungen auf diesem empfindlichen Feld getroffen werden. Die Bezahlung von Arbeitnehmern sollte den Tarifpartnern überlassen bleiben - und das gilt auch für die Arbeitnehmer in der Zeitarbeit.