"Equal Pay-Gebot konterkariert"
„Höchstüberlassungsdauer konterkariert Equal-Pay-Gebot“, schreibt RA Dr. Alexander Bissels in einem Artikel in der Legal Tribune Online (LTO) und reagiert damit auf die geplante gesetzliche Beschränkung der Höchstüberlassungsdauer auf 18 Monate und gleiche Bezahlung nach neun Monaten.
Bissels attestiert in der LTO, eine Begrenzung könne sich mit Blick auf die Neun-Monatsklausel für Equal Pay nachteilig auswirken. Wenn der Zeitarbeitnehmer nach 18 Monaten abgemeldet werden müsse und dann bei einem anderen Kunden eingesetzt werde, müsse er für weniger Geld weiterbeschäftigt werden. „Dass dieses 'Konzept' nicht sinnvoll ist, bedarf keiner weiteren Erläuterung“, unterstreicht der Rechtsanwalt.
Keine branchenverträgliche Lösung
Der Entwurf zur Reform des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG) sei seit November 2015 zwar an vielen Stellen modifiziert und damit verbessert worden. Eine branchenverträgliche Lösung könne er in dem Entwurf auf Basis des Koalitionsvertrages aber – noch – nicht ausmachen. Davon sei die Version bedauerlicherweise noch weit entfernt.
Notwendige Anpassungen
Seiner Meinung nach könne allerdings bislang noch keine Rede davon sein, dass die Änderungen ausreichen. Bissels: „Es bleibt abzuwarten, ob im Gesetzgebungsverfahren weitere – aus Sicht der Zeitarbeitsbranche dringend notwendige – Anpassungen durchgesetzt werden können.“ (WLI)