"Equal Pay-Gebot konterkariert"

„Höchstüberlassungsdauer konterkariert Equal-Pay-Gebot“, schreibt RA Dr. Alexander Bissels in einem Artikel in der Legal Tribune Online (LTO) und reagiert damit auf die geplante gesetzliche Beschränkung der Höchstüberlassungsdauer auf 18 Monate und gleiche Bezahlung nach neun Monaten.

Bissels attestiert in der LTO, eine Begrenzung könne sich mit Blick auf die Neun-Monatsklausel für Equal Pay nachteilig auswirken. Wenn der Zeitarbeitnehmer nach 18 Monaten abgemeldet werden müsse und dann bei einem anderen Kunden eingesetzt werde, müsse er für weniger Geld weiterbeschäftigt werden. „Dass dieses 'Konzept' nicht sinnvoll ist, bedarf keiner weiteren Erläuterung“, unterstreicht der Rechtsanwalt.

Keine branchenverträgliche Lösung

Der Entwurf zur Reform des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG) sei seit November 2015 zwar an vielen Stellen modifiziert und damit verbessert worden. Eine branchenverträgliche Lösung könne er in dem Entwurf auf Basis des Koalitionsvertrages aber – noch – nicht ausmachen. Davon sei die Version bedauerlicherweise noch weit entfernt.

Notwendige Anpassungen

Seiner Meinung nach könne allerdings bislang noch keine Rede davon sein, dass die Änderungen ausreichen. Bissels: „Es bleibt abzuwarten, ob im Gesetzgebungsverfahren weitere – aus Sicht der Zeitarbeitsbranche dringend notwendige – Anpassungen durchgesetzt werden können.“ (WLI)

Über den Autor

Wolfram Linke

Wolfram Linke ist seit Juni 2008 Pressesprecher des Interessenverbandes Deutscher Zeitarbeitsunternehmen. Davor arbeitete er 18 Jahre lang als Redakteur bei einer Tageszeitung, bildete regelmäßig Volontäre aus, führte Praktikanten in die Welt des Journalismus ein und hielt zahlreiche Fachvorträge zum Thema Medien. Linke ist außerdem zertifizierter Online-Redakteur, Certified Microsoft Technology Associate (Windows und Netzwerke) und hat mehrere weitere Microsoft- sowie Adobe-Zertifikate. Seit März 2014 ist er Vorsitzender des Pressevereins Münster-Münsterland.


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