Entwurf gegen Missbrauch von Werkverträgen

So wollen sie zum Beispiel die bereits bestehende Verpflichtung des Arbeitgebers, den Betriebsrat rechtzeitig und umfassend über den beabsichtigten Einsatz von Werkvertragsbeschäftigten unterrichten zu müssen, gesetzlich klarstellen.

Betriebsräte

Zudem sollen die Rechte des Betriebsrates im Zusammenhang mit Werkverträgen grundsätzlich erweitert werden. Der Gesetzentwurf wird nunmehr der Bundesregierung zugeleitet, die ihn innerhalb von sechs Wochen an den neuen Bundestag weiterleitet. Dabei soll sie ihre Auffassung darlegen.

Der Entwurf steht im Anhang zum Download.