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Die Tariflichen Entgelte steigen ab dem 1. April 2023 in den Entgeldstufen 3 bis 9. Sie werden damit auch für ihre höhere Qualifikation entlohnt.

Höhere Entgeltstufen in der Zeitarbeit ab 1. April

Die tariflichen Entgelte steigen ab dem 1. April 2023 kräftig an. Der Beschluss der Tarifverhandlungspartner sieht eine Erhöhung in den Entgeltgruppen 3 bis 9 vor. Nachdem die Tarifpartner, vor dem Hintergrund der Anhebung des gesetzlichen Mindestlohns, bereits im letzten Jahr erhöhte Stundenlöhne für die Entgeltstufen (EG) 1 bis 2b verhandelt hatten, steigen nun auch die Tarifentgelte für Fachkräfte ab Entgeltstufe 3 (abgeschlossene Berufsausbildung) bis 9 (Akademiker) mit Wirkung ab dem 1. April.

Höhere Qualifikation wird gewürdigt

Durch die Erhöhung steigen die Entgelte ab 1. April 2023 wie folgt: EG 3 von 13,32 Euro auf 14,55 Euro, EG 4 von 14,08 Euro auf 15,38 Euro, EG 5 von 15,90 Euro auf 17,25 Euro, EG 6 von 17,90 Euro auf 19,24 Euro, die EG 7 von 20,89 Euro auf 22,39 Euro, EG 8 von 22,49 Euro auf 23,97 Euro sowie EG 9 von 23,72 Euro auf 25,14 Euro.

Ein guter Kompromiss

Die langen Tarifverhandlungen zwischen der Verhandlungsgemeinschaft Zeitarbeit (VGZ) und dem Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB) führten zu diesem Ergebnis, mit dem sich beide Verhandlungsparteien zufrieden zeigen: „Damit zollen wir auch den aktuellen wirtschaftlichen Umständen wie dem zunehmenden Fachkräftemangel und der aktuellen Rechtsprechung Tribut“, erläuterte VGZ-Verhandlungsführer Sven Kramer, stellvertretender iGZ-Bundesvorsitzender, die Entscheidung. Allerdings sei auch die Rentabilität nicht unendlich und es müsse mit Blick auf die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter darauf geachtet werden, diese Schmerzgrenze nicht zu überschreiten, so Kramer.

„Damit zollen wir auch den aktuellen wirtschaftlichen Umständen wie dem zunehmenden Fachkräftemangel und der aktuellen Rechtsprechung Tribut“
- Sven Kramer, stellvertretender iGZ-Bundesvorsitzender

Tarifentgelt übersteigt Mindestlohn deutlich

Ab diesem Zeitpunkt haben Zeitarbeitskräfte, die nach dem iGZ-DGB-Tarifwerk entlohnt werden, einen höheren Lohn sicher. Auch der Vorsprung zum gesetzlichen Mindestlohn bleibt groß, zum Vergleich: Der gesetzliche Mindestlohn liegt derzeit bei zwölf Euro. Damit ist der Branchenmindestlohn einen Euro pro Stunde höher.

Über den Autor

Jan Herzogenrath

Jan Herzogenrath ist seit September 2022 als Volontär im Fachbereich Kommunikation des iGZ tätig. Zuvor studierte er Digitale Filmproduktion an der School of Audio Engineering (SAE) in Bochum und arbeitete für die Internationale Film Fernseh und Musik Akademie (IFFMA).

 


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E-Mail: herzogenrath@ig-zeitarbeit.de

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