Entgeltbescheinigung künftig einheitlich
Die neue Richtlinie ist mit der alten Entgeltbescheinigungsvorgabe weitestgehend identisch, Unterschied: Sie ist künftig für alle Arbeitgeber rechtlich verpflichtend.
Abrechnung in Textform
Jeder Arbeitnehmer muss dann bei Zahlung des Arbeitsentgelts eine Abrechnung in Textform ausgehändigt bekommen. Ausnahme: Wenn sich bis auf den Abrechnungszeitraum keine Änderungen gegenüber der letzten Bescheinigung ergeben haben, braucht die Abrechnung nicht ausgedruckt werden. Erklärt sein muss unter anderem die Zusammensetzung des Arbeitsentgelts. Notwendig dabei sind Art und Höhe der Zuschläge, Zulagen, sonstige Vergütungen, Art und Höhe der Abzüge, Abschlagszahlungen sowie Vorschüsse.
Nachweis
Die Entgeltbescheinigung wird auch zum Nachweis des Lohns gegenüber öffentlichen Stellen oder anderen Dritten benötigt. Bislang unterschieden sich die Bescheinigungen teils deutlich, was die Nutzung der Entgeltbescheinigung erschwerte. Ab Juli ist der Aufbau der Bescheinigung einheitlich geregelt. Dadurch wird die Verwendung für Beschäftigte oder andere berechtigte Stellen (Sozialleistungsträger), die diese Bescheinigungen erhalten, erleichtert.
Inhalt
Es sind Angaben zum Arbeitgeber und zum Arbeitnehmer zu machen, unter anderem werden angegeben:
• persönliche Daten und Versicherungsnummer des Arbeitnehmers
• Beschäftigungsbeginn
• bescheinigter Abrechnungszeitraum
• Anzahl der Steuer- und Sozialversicherungstage
• Beitragsgruppenschlüssel
• ob in der Pflegeversicherung ein Beitragszuschlag für Kinderlose nach § 55 Absatz 3 des Elften Buches Sozialgesetzbuch (SGB XI) erhoben wird
Neue Inhalte
Neu hinzugekommen sind Kennzeichen über die Anwendung der Gleitzone und das Vorliegen einer Mehrfachbeschäftigung. Begriffe wie „Gesamtbrutto“, „Nettoentgelt“ und „Auszahlungsbetrag“ sind erstmals verbindlich definiert. Weitere Angaben, die dem Arbeitgeber bisher optional möglich waren, sind zukünftig nur noch in sehr engen Grenzen zugelassen.
Software
Die meisten Entgeltabrechnungsprogramme bieten die Entgeltbescheinigung bereits auf der Grundlage der aktuellen Richtlinie an. Die Anpassungen werden von den Softwareherstellern rechtzeitig zum Inkrafttreten der Verordnung in die Abrechnungsprogramme integriert. (WLI)
Die Entgeltordnung steht im Anhang zum Download.