Enge Zusammenarbeit für Arbeitsschutz
Schon bei der Auftragsannahme sollten die Aspekte des Arbeitsschutzes für den geplanten Einsatz geklärt werden. „Der Unternehmer, der Zeitarbeit anfordert, ist dafür verantwortlich, dass sie genau in die betrieblichen Strukturen und Tätigkeiten eingewiesen und unterwiesen werden“, erklärt Carsten Zölck, Leiter des Sachgebiets Zeitarbeit bei der VBG, in der Reportage. Für die allgemeinen Arbeitsschutzmaßnahmen wie etwa Grundunterweisungen sei in der Regel das Zeitarbeitsunternehmen zuständig.
Besichtigung vor Ort
Im beschriebenen Beispiel begleitete eine Personaldisponentin die Zeitarbeitskraft an ihrem ersten Einsatztag ins Kundenunternehmen und kontrollierte, dass ein ergonomisch ausgestatteter Arbeitsplatz vorhanden war. Außerdem kümmerte sich die Disponentin darum, dass die Zeitarbeitskraft durch das Unternehmen geführt wird, um über die Erste-Hilfe- und Brandschutzregelungen informiert zu werden.
VBG-Material
„Die VBG unterstützt sowohl Zeitarbeitsunternehmen als auch Einsatzunternehmen mit Informationen zu allen wesentlichen rechtlichen Arbeitsschutzanforderungen“, erläutert Zölck weiter. Die Internetleitfäden mit Checklisten und Formularvorlagen sowie Broschüren seien auf der Website, www.vbg.de, verfügbar. (ML)