Bild

„Wir haben bis aufs Blut gekämpft“, erklärte Christian Baumann, iGZ-Bundesvorsitzender, zur Begrüßung der Teilnehmer des elften Potsdamer Rechtsforums, über den Einsatz des Verbandes gegen das Verbot von Arbeitnehmerüberlassung im Pflegebereich. Der „Regulierungswahn“ liege noch lange nicht hinter uns, befürchtet Baumann. Für den Zeitarbeitgeberverband und seine Mitgliedsunternehmen sei es daher um so wichtiger, öffentlich Stellung zu beziehen.

Potsdamer Rechtsforum – langer Kampf gegen Regulierungswahn

„Wir haben bis aufs Blut gekämpft“, erklärte Christian Baumann, iGZ-Bundesvorsitzender, zur Begrüßung der Teilnehmer des elften Potsdamer Rechtsforums, über den Einsatz des Verbandes gegen das Verbot von Arbeitnehmerüberlassung im Pflegebereich. Der „Regulierungswahn“ liege noch lange nicht hinter uns, befürchtet Baumann. Für den Zeitarbeitgeberverband und seine Mitgliedsunternehmen sei es daher um so wichtiger, öffentlich Stellung zu beziehen.

Schulterschluss mit Bundesagentur

Baumann lobte, dass die Diskussion um Zeitarbeit nicht nur gesellschaftsfähiger geworden sei, sondern immer konstruktiver geführt werde. Dafür spreche unter anderem die Bitte der Bundesagentur für Arbeit (BA) an die Zeitarbeitsbranche, die vor dem Krieg geflüchteten Ukrainer in Arbeit zu bringen.

Einfach alles verbieten?

Prof. Dr. Stefan Greiner, Direktor des Instituts für Arbeitsrecht und Recht der Sozialen Sicherheit an der Universität Bonn, beleuchtete in seiner Keynote die juristischen Aspekte von sektoralen Verboten in der Zeitarbeit. Zeitarbeitsunternehmen seien im Fall des sektoralen Verbotes in der Fleischindustrie ein bloßer Sündenbock, der rechtswidrig verurteilt wurde. Die Missstände in der Fleischwirtschaft seien dabei vollends auf die Industrie zurückzuführen.

Eingriff in die Grundrechte

Nur eine erhebliche Gefahrenlage könne nach Beurteilung Greiners ein Verbot rechtfertigen. Der Gesetzgeber sei dabei in erster Linie gefragt, um Probleme ohne Einschränkungen zu lösen. Sektorale Verbote stellten einen erheblichen Eingriff in das Recht zur freien Berufswahl dar, urteilte er. Durch ein Verbot von Arbeitnehmerüberlassung in der Pflegebranche entstünde dagegen erst eine Gefahrenlage – und zwar für die Patienten. Greiner sprach sich damit deutlich gegen mehr Regulierung der Branche aus und nannte Zeitarbeit die „bereits bestkontrollierte Arbeitsform“.

Maßnahmen im Vorfeld dokumentieren

Carsten Zölck thematisierte die wirksame Integration des Arbeitsschutzes in die Unternehmensprozesse. Er fokussierte den Aspekt der rechtssicheren Dokumentation aller Maßnahmen, um im Schadensfall belegbar eine Prävention vorlegen zu können. Zölck koordiniert bei der Verwaltungs-Berufsgenossenschaft (VBG) das Präventionsfeld Zeitarbeit und leitet das Sachgebiet Zeitarbeit im Fachbereich Verwaltung der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV).

Arbeitszeit und Arbeitsschutz

Arbeitszeiterfassung mit Blick auf das Arbeitsschutzrecht betrachtete Dr. Vera Luickhardt, Rechtsanwältin und Fachanwältin für Arbeitsrecht, in ihrem Vortrag. Arbeitszeiterfassung bedeute in vielen Branchen mehr, als morgens ein- und abends auszustempeln. Jedes Unternehmen habe sich damit auseinanderzusetzen, was als zu erfassende Arbeitszeit berechnet werde, so Luickhardt. Besonders auf Dienstreisen könne Arbeits- und Ruhezeit nicht immer klar voneinander getrennt werden. Dennoch: Nach aktueller Rechtsprechung müsse die geleistete Arbeitszeit vollständig und objektiv erfasst werden. Wird der Gesetzesentwurf aus dem Frühjahr tatsächlich Gesetz, muss die Arbeitszeit zudem elektronisch und tagesaktuell dokumentiert werden. Die Erfassung dürfe auf Basis der Vertrauensarbeitszeit weiterhin von den Arbeitnehmern selber vorgenommen werden.

Besuch von BA und Zoll

Sebastian Reinert, stellvertretender iGZ-Fachbereichsleiter Arbeits- und Tarifrecht, moderierte die Diskussionsrunde der BA zum Thema „Prüfpraxis – Wie geht die Bundesagentur bei Kontrollen vor?" Stephanie Schneider, Betriebsprüferin bei der BA, und Sebastian Schätz, Erste Fachkraft Team Sachbearbeitung bei der BA, stellten den Ablauf der Prüfung vom Eingang einer Beschwerde bis hin zur Nachbereitung vor. Das Plenum erhielt zudem die Möglichkeit, Fragen zu den Vorgängen der BA an Petra Füller, Leiterin der Koordinierenden Stelle Zeitarbeit (KSZ) der BA, zu stellen. Schneider und Schätz rieten: Vollumfängliche Kooperation und das Offenlegen aller benötigten Dokumente könne schon Vertrauen schaffen. Anfragen der BA solle jeder Personaldienstleiser außerdem schnellstmöglich beantworten – Aussitzen bliebe keine Option.

Kündigung direkt zustellen

Als Vorsitzende Richterin am Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein gab Dr. Sabine Göldner-Dahmke einen Überblick in aktuelle Entscheidungen im Arbeitsrecht. Sie berichtete unter anderem von vielen Fällen vor Gericht, die allein den ordnungsgemäßen Zugang von Kündigungen behandelten. Göldner-Dahmke riet, eine Kündigung durch zwei Personen direkt zustellen zu lassen und mit Fotos zu dokumentieren. Sie empfahl mehr Achtsamkeit bei Beleidigung oder Bedrohung, und dass diese durch Unternehmen mit ernstzunehmenden Konsequenzen für die Täter abgestraft werden müssten. Im Zweifel sei es immer ratsam, sich mit Vertrauen an das Arbeitsgericht zu wenden.

Über den Autor

Jan Herzogenrath

Jan Herzogenrath ist seit September 2022 als Volontär im Fachbereich Kommunikation des iGZ tätig. Zuvor studierte er Digitale Filmproduktion an der School of Audio Engineering (SAE) in Bochum und arbeitete für die Internationale Film Fernseh und Musik Akademie (IFFMA).

 


Telefon: 0251 32262-160
E-Mail: herzogenrath@ig-zeitarbeit.de

Weitersagen