Einzelfragen zur AÜG-Reform beantwortet

Wie tickt die junge Generation? Und worauf muss sich die Zeitarbeit einrichten? Diese Fragen beantwortete Prof. Dr. Christian Scholz, Universität des Saarlandes. „Für Jüngere ist der Begriff ‚Vertrauensarbeitszeit‘ eher abschreckend als attraktiv“, erklärte er.

Jüngere würden Vertrauensarbeitszeit mit unbezahlter Mehrarbeit und Ausbeutung verbinden. „Personaler müssen sehr genau überlegen, welche Begrifflichkeiten zu welcher Zielgruppe passen“, gab er den Anwesenden mit auf den Weg.

Wenig Loyalität

Theoretisch würde die junge Generation sehr gerne sehr lange bei einem Arbeitgeber bleiben. „Aber gleichzeitig ist sie bereit, innerhalb von drei Minuten zu gehen, wenn ihr irgendetwas gegen den Strich geht“, zeigte Scholz beide Seiten der Medaille auf. Massenentlassungen bei Konzernen seien an der Tagesordnung. „Warum sollten die jungen Mitarbeiter dann loyal sein?“, nahm er die Generation Z in Schutz. Fördern statt Fordern; klare Ansagen statt lockerer Leitbilder, Harmonie statt Wettbewerb – das sei den jungen Leuten wichtig.

Herausforderungen der Digitalisierung

Markus Blume (MdL), stellvertretender CSU-Generalsekretär, analysierte in seinem Vortrag, wie mit der Herausforderungen der Digitalisierung umgegangen werden sollte.

Tarifliche Entwicklungen vorgestellt

iGZ-Geschäftsführer Dr. Martin Dreyer erläuterte, welche tariflichen Antworten die Sozialpartner auf die Reform des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG) gegeben haben. Die wohl bekannteste Änderung sei, dass die neuen Branchenzuschlags-Tarifverträge eine sechste Erhöhungsstufe beinhalten. „Damit konnten wir die Anforderungen an gesetzliches Equal Pay nach 15 Monaten erfüllen“, so Dreyer. Zudem habe es in einzelnen Bereich Änderungen in den Erhöhungsstufen gegeben. „Alle iGZ-Mitglieder haben dazu bereits ausführliche Informationen per E-Mail von uns erhalten“, erinnerte Dreyer. Ausführlich erklärte er zudem, in welchen Fällen der TV LeiZ der Metall- und Elektroindustrie angewendet werden kann und was dann zu beachten ist.

Einzelfragen zur AÜG-Reform

Stefan Sudmann, Leiter der iGZ-Abteilung Arbeits- und Tarifrecht, beantwortete in seinem Referat die individuellen Fragen der Kongressteilnehmer. Dabei räumte er auch mit einigen typischen Irrtümern zur AÜG-Reform auf. „Eine Unterschrift per Fax ist nur eine Textform und genügt daher nicht den Anforderungen der Schriftform“, nannte er ein Beispiel. (ML)