Einsatzunternehmen in der Pflicht
Nicht nur Zeitarbeitgeber, sondern auch Kundenunternehmen sind für die Einhaltung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG) verantwortlich. Daher lud der Arbeitgeberverband Lüneburg-Nordostniedersachsen unter dem Motto „Praxis und Recht – Arbeitnehmerüberlassung“ zu einem Informationsaustausch nach Lüneburg ein.
Judith Schröder, Fachbereichsleiterin Arbeits- und Tarifrecht beim Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen (iGZ), und Jürgen Sobotta, iGZ-Landesbeauftragter Niedersachsen, referierten unter anderem über die wesentlichen Änderungen des AÜG sowie über die aktuellen Trends und Entwicklungen der Zeitarbeitsbranche. Besonders die Überlassungshöchstdauer und Equal Pay stehen weiterhin ganz oben auf der Agenda.
Equal Pay
Gerade Unternehmen, die kaum oder bis dato keine Berührungspunkte mit Arbeitnehmerüberlassung hatten, müssen sich in die komplexe Thematik einarbeiten. Daher, so die iGZ-Juristin, ist es umso wichtiger, dass sich Kunde und Personaldienstleister austauschen. Dadurch solle insbesondere das Verständnis auf Kundenseite verbessert werden. Hier gehe es zum Beispiel darum, dass für die Bewertung, ob gesetzliches Equal Pay oder Branchenzuschläge an den Zeitarbeitnehmer zu zahlen sind, die Angaben des Kunden zur Branchenzugehörigkeit und des Arbeitsentgeltes erforderlich sind.
Blick in die Zukunft
Der iGZ-Landesbeauftragte wagte einen Blick in die Zukunft: Fachkräftemangel spiele auch in der Zeitarbeit eine Rolle. Ein erster Ansatzpunkt, dieses Problem anzugehen, sei das geplante Fachkräftezuwanderungsgesetz, dass hoffentlich auch die Zeitarbeit berücksichtige. Auch dürfte die Integration von Geflüchteten und Migranten in den Arbeitsmarkt weiterhin ein Schwerpunkt sein.
Qualifizierung der Mitarbeiter
Im Hinblick auf die zunehmende Digitalisierung werde auch die Qualifizierung der Mitarbeiter immer wichtiger. Digitalisierung verlange ein lebenslanges Lernen. Trotz allem dürfe aber der menschliche Aspekt nicht zu kurz kommen, betonte Sobotta. Die beim Kunden eingesetzten Zeitarbeitnehmer können nur dann ihre volle Leistung abrufen, wenn sie sich im Kundenunternehmen auch wohlfühlen. Da sei es auch Aufgabe des Kunden, durch bestimmte Maßnahmen, beispielsweise eine gezielte Einarbeitung, den Zeitarbeiter im Kundenbetrieb „aufzunehmen“. Nicht zu unterschätzen sei zudem die zunehmende Forderung der Bewerber nach einem angemessenen Verhältnis zwischen Arbeit und Privatleben. Work-Life-Balance – darauf müssten Arbeitgeber vorbereitet sein und attraktive Arbeitsbedingungen schaffen. (JS)