Einsatz gegen unseriöse Werkverträge

Um dem Missbrauch von Werkverträgen entgegenzuwirken, hat die niedersächsische Landesregierung eine ressortübergreifende Arbeitsgruppe ins Leben gerufen. In einem ersten Schritt soll diese analysieren, welche Mindeststandards es für Werkverträge auf Bundes-, Landes- und kommunaler Ebene gibt und wie diese überprüft werden können. Im Folgenden soll die Arbeitsgruppe bestimmen, ob beziehungsweise welcher Handlungsbedarf besteht und Maßnahmen des Landes anschieben, schreibt die Tageszeitung Die Welt.

Mindestlohn 8,50 Euro

Die Meyer Werft reagierte mit einer Sozialcharta auf die tragischen Vorkommnisse. Das Dokument gilt ausdrücklich nicht nur für die Stammbelegschaft des Unternehmens, sondern für alle Beschäftigten, die auf der Meyer Werft arbeiten – und somit auch für Arbeitskräfte auf Werkvertragsbasis. Kein auf der Meyer Werft Beschäftigter dürfe weniger als 8,50 Euro brutto verdienen, heißt es in der Charta. Das gelte auch für Menschen mit ausländischem Arbeitsvertrag. Lohnnachweise seien auf ausdrückliche Anfrage vorzulegen.

Wohnraumzertifizierung

Als direkte Reaktion auf den tödlichen Wohnhausbrand schreibt die Charta vor: „Wohnungen oder Unterkünfte für entsandte Beschäftigte der Nachunternehmer müssen einen Mindeststandard erfüllen, der eine angemessene Lebens- und Wohnsituation gewährleistet. Wohnungen und Unterkünfte gelten dann als angemessen, wenn sie den Zertifizierungsrichtlinien der Behörden (z. B. der Stadt Papenburg) entsprechen. Hierüber ist der Werft eine Bescheinigung vorzulegen.“ (ML)

Die Charta der Meyer Werft steht im Anhang zum Download.