„Eingriff in die Vertragsfreiheit löst das Problem nicht“

Das Bundeskabinett hat am 20. Mai 2020 die Eckpunkte des „Arbeitsschutzprogrammes für die Fleischwirtschaft“ von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil beschlossen. Auslöser waren Corona-Infektionen unter Beschäftigten in Schlacht-Betrieben. In einer Pressemitteilung des Ethikrats der Unternehmen äußert sich Ulf Posé, Vorsitzender des Ethikrates der Unternehmen im Senat der Wirtschaft, zum geplanten Verbot der Zeitarbeit in der Fleischindustrie.

Der Fremdpersonaleinsatz auf Basis von Werk- und/oder Arbeitnehmerüberlassungsverträgen soll in der Fleischindustrie komplett verboten werden. In einer Pressemitteilung des Ethikrats der Unternehmen äußert sich Ulf Posé, Vorsitzender des Ethikrates der Unternehmen im Senat der Wirtschaft, zum geplanten Verbot der Zeitarbeit in der Fleischindustrie: „Das Verbot von Werkverträgen und Arbeitnehmerüberlassungen ist ein Eingriff in die Vertragsfreiheit, die einher geht mit einer Stigmatisierung der Fleischindustrie und das Kind mit dem Bade ausschüttet. Nicht die Werkverträge oder Arbeitnehmerüberlassungen sind das eigentliche ethische Problem, sondern deren Missbrauch.“

„Gesetz trifft die Falschen“

Das Bundeskabinett hatte viele Maßnahmen beschlossen, um Arbeitsschutz und bessere Wohnbedingungen in der Fleischindustrie zu sichern. „Das ist richtig und sinnvoll. Das Verbieten von Werkverträgen und Arbeitnehmerüberlassung löst das Problem nicht“, meint der Ethik-Experte. Die Logik, dass Abschaffen der Werkverträge und Arbeitnehmerüberlassung deren Missbrauch beenden würde, sei unsinnig. Auch ein angestellter Mitarbeiter könne durch ethisch-moralischen Missbrauch schlecht behandelt und schlecht geführt werden. „Das Verbot auch von Arbeitnehmerüberlassung würde jegliche Zeitarbeit in der Fleischindustrie vernichten. Dabei besitzt die Zeitarbeitsbranche inzwischen hohe, ethische Standards, die auch eingehalten werden. Hier trifft das geplante Gesetz die Falschen“, kommentiert Ulf Posé. (KM)