Ein unvollständiger Werkzeugkasten für die Zeitarbeit
Aus unserem Alltag kennen wir viele Beispiele: Mit einem Strommesser können wir die elektrische Stromstärke messen, mit Hilfe einer Wasserwaage kann man die horizontale oder vertikale Ausrichtung eines Objektes bemessen und mit einem handelsüblichen Zollstock können wir Längen bestimmen. All diese Werkzeuge haben die Eigenschaft gemein, dass sie auf die genannten Indikatoren – Strom, Ausrichtung und Länge – abgestimmt und damit für deren Bestimmung geeignet sind.
Was passiert aber, wenn wir mit dem vorhandenen Werkzeug einen neuen, vorher unbekannten, Indikator bestimmen müssen? Für viele vielleicht überraschend, aber genau dieser Fall trifft auf die Zeitarbeitsbranche zu. Auf dem Arbeitsmarkt und den zur Verfügung stehenden Messinstrumenten gab es lange nur das bilaterale Modell, bestehend aus Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Die Arbeitnehmerüberlassung aber bricht diese Logik auf, indem ein dritter Akteur – der Einsatzbetrieb bzw. Kunde – auf den Plan tritt. Aus dem bilateralen Verhältnis wird plötzlich ein trilaterales. Was aber nicht „mitgewachsen“ ist, sind die Messkonzepte, mit denen die Bedingungen von Beschäftigungsverhältnissen analysiert werden können. Das zentrale Messkonzept der Bundesagentur für Arbeit (BA) beruht auf der Meldung zur Sozialversicherung. Nimmt ein Arbeitnehmer eine Beschäftigung bei einem Arbeitgeber auf, so ist letzterer verpflichtet diverse Daten an verschiedene Behörden (Krankenkassen etc.) zu übermitteln. So erhält die Behörde zum Beispiel basierend auf dem Tätigkeitsschlüssel verschiedene Informationen über den Arbeitnehmer - zur Tätigkeit im Beschäftigungsbetrieb, der Vertragsform des Beschäftigten oder Schul- und Ausbildung. Diese Daten nutzt die BA dann für ihre Beschäftigungsstatistik.
Welche Auswirkungen hat diese „statistische Lücke“ aber für Analysen im Rahmen des Dreiecksverhältnisses? Kurz gesagt: weitreichende. Wir wissen nichts über den Bereich des dritten Akteurs und damit über die Einsätze von Zeitarbeitnehmern. Den Statistikämtern liegen somit keine Informationen zu den Einsatzbranchen, Einsatzdauern und den Übernahmen von Kunden vor (sogenannter Klebeeffekt). Um im obigen Bild zu bleiben: Forscherinnen und Forschern, die sich mit Arbeitnehmerüberlassung beschäftigen, fehlt damit das richtige Werkzeug, um die konkreten Bedingungen des Dreiecksverhältnisses zu analysieren. Aus diesem Grund bleibt ihnen häufig nur die Möglichkeit, methodische „Krücken“ zu nutzen, wie zum Beispiel die ausgeübte Tätigkeit als Einsatzbranche zu definieren. Aber mit jeder Krücke wird die Analyse unschärfer, das Ergebnis unpräziser. Alternativ müssen aufwändig eigene Erhebungen bzw. Befragungen durchgeführt werden. Aber auch hier gilt es besondere Anforderungen zu berücksichtigen.
Eines der prominentesten Beispiele dieses „mangelhaften Werkzeugs“ ist das Verbot der Zeitarbeit in der Fleischindustrie, welches auf Basis des Arbeitsschutzkontrollgesetzes seit April 2021 gilt. Die damalige Regierung machte hier Zeitarbeitsfirmen mitverantwortlich für die unmenschlichen Zustände in deutschen Fleischbetrieben und in den Unterkünften der Beschäftigten. Und das obwohl nicht nur der iGZ mehrfach darauf hingewiesen hatte, dass die Regierung in ihrer Begründung noch nicht einmal die Anzahl der Zeitarbeitnehmer in der Fleischbranche beziffern konnte. Vereinzelt gab es Zahlen basierend auf Umfragen von Einsatzbetrieben, die sich aber im einstelligen Promillebereich bewegten. Das Verbot kam trotzdem. Der iGZ hat daher zurecht eine Verfassungsbeschwerde eingereicht.
Aus den genannten Gründen hat der iGZ daher zusammen mit weiteren Partnern die Broschüre „Zeitarbeit – Informationen für Forschungsprojekte“ erstellt, in der die wichtigsten statistischen Grundlagen und einhergehenden Limitationen erläutert werden. Die Broschüre soll Interessierten darüber hinaus als Übersicht dienen, um die grundlegenden Fakten und rechtlichen Rahmenbedingungen der Arbeitnehmerüberlassung in Deutschland zu recherchieren. Neben den Besonderheiten der amtlichen Statistiken sind deswegen auch die Charakteristika von Zeitarbeitnehmern dargestellt. Im direkten Vergleich mit Beschäftigten der Gesamtwirtschaft werden so die weitreichenden Unterschiede deutlich. Zudem wird die Bedeutung repräsentativer Stichproben sowie geeigneter Vergleichsgruppen hervorgehoben und auf die Problematik von Pauschalvergleichen eingegangen - insbesondere in Bezug auf Entgeltvergleiche. Abschließend werden Hinweise für die Durchführung von Befragungen gegeben, die aufgrund der spezifischen Dreieckskonstellation in der Arbeitnehmerüberlassung von Bedeutung sind.
Der iGZ wird die Broschüre zeitnah an verschiedene Stakeholder und Institute verschicken. Zudem ist sie bereits auf der iGZ-Homepage unter folgendem Link (https://ig-zeitarbeit.de/zeitarbeit/datenfakten) zu finden. Damit die Broschüre eine möglichst breite Leserschaft erreicht, würden wir uns freuen, wenn Sie sie an Ihr Netzwerk weiterleiten könnten. Bei Rückfragen, aber auch Hinweisen oder allgemeinem Feedback, wenden Sie sich gerne an schlitt@ig-zeitarbeit.de.
Über die Autorin
Diandra Schlitt arbeitet seit 2020 als politische Referentin im iGZ-Hauptstadtbüro Berlin. Als solche treibt sie den Ausbau von Netzwerken mit relevanten Entscheidungsträgern und Organisationen voran und nimmt an externen Veranstaltungen mit arbeitsmarktpolitischen Schwerpunkten teil. Außerdem schreibt sie Fachartikel für das Mitarbeitermagazin Zdirekt! und Positionspapiere zu verbandspolitischen Themen.