Drohende Pleitewelle für CGZP-Tarifanwender?

In der Zeitarbeitsbranche müssen Gewerkschaften eine besondere "Sozialmächtigkeit", etwa Mitgliederstärke, vorweisen. Das sei bei der Tarifgemeinschaft CGZP der christli-chen Gewerkschaften nicht erfüllt. CGZP-Tarifverträge wären damit nichtig. Ohne wirk-samen Tarifvertrag müssen Zeitarbeiter laut Gesetz so bezahlt werden wie Stammkräfte. Der HB-Redakteur DIETRICH CREUTZBURG (BERLIN) führt in seinem Artikel u.a. weiter aus: (…)
"Zusätzlich könnte nun als direkte Folge des Berliner Urteils eine Kostenlawine auf größere Teile der Branche zurollen. Das Gericht hatte befunden, dass die Tarifgemeinschaft CGZP - ein Zusammenschluss aus vier christlichen Gewerkschaften - nicht tariffähig sei. Damit entsteht das Risiko, dass Anwender dieser Tarife hohe Summen an Löhnen und Sozialbeiträgen nachzahlen müssen. Die Mechanik: Laut Gesetz müssen Zeitarbeiter prinzipiell genauso bezahlt werden wie Stammkräfte je-ner Firmen, in denen man sie gerade einsetzt - außer es gibt für die Zeitarbeiter einen eigenen Tarifvertrag. Erwiese der sich nun aber als ungültig, könnten die betroffenen Zeitarbeitsfirmen womöglich verklagt werden, die Differenz nachzuzahlen - auch bei den Sozialbeiträgen, und zwar für bis zu vier Jahre.

Noch nicht rechtskräftig

Noch ist das Urteil nicht rechtskräftig, die CGZP hat Rechtsmittel angekündigt. Für den Ernstfall fürchten Branchenkenner aber eine regelrechte Pleitewelle. Arbeitgebervertreter warnen derweil eindringlich vor "Panikmache". Da das Urteil erkennbar von höchstrichterlicher Rechtsprechung abweiche, werde es kaum Bestand haben, erwartet Reinhard Göhner, Hauptgeschäftsführer der Arbeitgeber-Bundesvereinigung BDA. "Ich empfehle ausdrücklich, die Tarifverträge weiter anzuwenden", sagte er.
Anders die IG Metall, die seit jeher mit aller Macht gegen die CGZP kämpft: Sie erwäge "weitere rechtliche Schritte", um den Betroffenen zu ihrem "rechtswidrig vorenthaltenen Lohn zu verhelfen", drohte sie schon an.

Haftung

Freilich lauert daneben noch eine weitere Folge: Für Sozialbeiträge gilt gesamtschuldnerische Haftung - ginge die Zeitarbeitsfirma pleite, müsste notfalls jenes Unternehmen zahlen, das die Zeitarbeiter engagiert hatte.
Vorerst betrifft das drohende Problem nur Zeitarbeitsfirmen mit CGZP-Tarif…."