Dreyer: "Das Beste daraus machen"

„Die Zeitarbeit wird trotz des ärgerlichen und überflüssigen Gesetzes eine attraktive Branche bleiben“, unterstrich Dr. Martin Dreyer, stellvertretender Hauptgeschäftsführer des Interessenverbandes Deutscher Zeitarbeitsunternehmen (iGZ), zusammenfassend seinen Vortrag zu den Änderungen im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) in der Industrie und Handelskammer (IHK) Saarbrücken.

Im Mittelpunkt seines Vortrags standen die Umsetzung der Höchstüberlassungsdauer, die neuen Regelungen zur Vergütung der Zeitarbeitskräfte und die Kennzeichnungs- und Konkretisierungspflichten. Er erläuterte dabei insbesondere die Grundsätze zur Berechnung der Fristen für Equal Pay nach neun Monaten und die Höchstüberlassungsdauer von 18 Monaten.

Tarifliche Gestaltung

Um die Flexibilität der Zeitarbeit zu erhalten, sei es nun Sache der Tarifpartner, sachgerechte tarifliche Regelungen zur Abweichung von der Überlassungshöchstdauer und zur tariflichen Gestaltung von Equal Pay über Branchenzuschlagstarifverträge zu vereinbaren. Der iGZ tue hierzu alles, was notwendig sei. Dass die Zeitarbeit bei der Tariföffnung zu den 18 Monaten ausgeschlossen sei, müsse man als verfassungsrechtlich höchst fragwürdig ansehen.

Schnelle Rechtssicherheit gefordert

Dreyer wies darauf hin, dass man derzeit nicht alle Fragen mit der letzten Rechtssicherheit beantworten könne. Deshalb habe man gegenüber der BA die eigenen Positionen zu Streitfragen deutlich gemacht und um zeitnahe Klärung gebeten. „Die Praxis brauche schnell Rechtssicherheit und nicht erst zehn Tage vor Inkrafttreten des Gesetzes.“