Dreßen: "Gehen Sie besser auf Nummer sicher"
Die Serie der Mitgliedertreffen des Interessenverbandes Deutscher Zeitarbeitsunternehmen (iGZ) geht weiter. Diese Woche fand ein Treffen in Köln statt, bei dem sich rund 50 Mitglieder über die Änderungen des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG) informierten. Der Klärungsbedarf ist nach wie vor hoch.
Siegfried Boos, iGZ-Regionalkreisleiter im Rheinland, begrüßte die gut 50 Verbandsmitglieder in Köln. Anschließend wies iGZ-Verbandsjurist Olaf Dreßen in seinem Vortrag direkt auf einige Schwierigkeiten in der Umsetzung der neuen Regelungen hin. Mit der Einführung der Höchstüberlassungsdauer darf ein bestimmter Mitarbeiter nicht länger als 18 Monate an dasselbe Unternehmen überlassen werden. „Da fängt es schon an. Das klingt jetzt erstmal ganz banal, aber in der Praxis tauchen da die ersten Fragen auf." Denn die Unternehmer müssten hier zwischen Konzernen, Unternehmen und Betrieben unterscheiden. „Das ist ein wichtiger Unterschied“, klärte Dreßen auf.
Berechnungsgrundlagen für Equal Pay
„Wenn der 1. des Monats ein Samstag ist und ihr Mitarbeiter erst am Montag, dem 3., tatsächlich anfängt zu arbeiten, ab wann rechnen Sie?“, fragte der Jurist in die Runde. „Solange die Bundesagentur für Arbeit nichts Anderes sagt, empfehle ich Ihnen auf Nummer sicher zu gehen und ab dem 1. zu zählen“, erklärte der Jurist. Außerdem riet er, den Arbeitnehmerüberlassungsvertrag beim Ende des Einsatzes auch wirklich zu kündigen und diesen nicht weiterlaufen zu lassen.
Fragen aus der Praxis
Während des Vortrags stellten die Teilnehmer immer wieder detaillierte Fragen zu ganz konkreten Sachverhalten. In der täglichen Arbeit treten trotz Beratung immer wieder neue Unsicherheiten auf. „Die Berechnung von der Höchstüberlassungsdauer und Equal Pay gestaltet sich gleich. Die Regeln können Sie übertragen“, erklärte Dreßen. Das begrenze die Komplexität immerhin ein bisschen. (AA)