Drei weitere Branchenzuschläge treten in Kraft

Von der zeitlichen Staffelung her sind die drei Branchenzuschlags-Tarifverträge baugleich mit den bisher in Kraft getretenen Zusatzvereinbarungen. Das bedeutet, dass Zeitarbeitskräfte, die bereits mindestens sechs Wochen im selben Kundenunternehmen innerhalb einer dieser drei Branchen tätig sind, ab Ostermontag nach der ersten Erhöhungsstufe bezahlt werden.

Unterbrechungszeiten

„Bei der Berechnung der Einsatzdauer in einem Betrieb werden auch unterbrochene Beschäftigungszeiten mitgezählt. Und zwar immer dann, wenn die Unterbrechung weniger als drei Monate gedauert hat“, erläutert Wacker gegenüber der Boulevard Baden. (ML)

Alle drei Branchenzuschlags-Tarifverträge stehen im Anhang zum Download.