Drei weitere Branchenzuschläge in Kraft
„Damit schließen wir die Tariflücke zwischen den Entgelten der Zeitarbeitnehmern und vergleichbaren Mitarbeitern im Einsatzbetrieb und kommen der Forderung aus der Politik nach, die „Equal Pay“-Thematik tariflich zu lösen“, erklärt Werner Stolz, iGZ-Hauptgeschäftsführer. Er fordert ein Umdenken bei der Beurteilung von Zeitarbeit: „Heute ist Zeitarbeit nach der Einführung von allgemeinverbindlichen Mindestlöhnen und Branchenzuschlagstarifen durch die Zeitarbeitgeberverbände mit den DGB-Einzelgewerkschaften längst kein Billiglohnsektor mehr.“
Struktur
Und so funktionieren die Branchenzuschläge: Ist eine Zeitarbeitskraft länger als sechs Wochen in einem Kundenunternehmen beschäftigt, steigt der Lohn zum ersten Mal. Weitere Erhöhungsstufen folgen nach drei, fünf, sieben und neun Monaten ununterbrochenen Einsatzes. Auf diese Weise nähert sich die Bezahlung der Zeitarbeitskräfte immer weiter der des jeweiligen Stammpersonals an. In der Struktur sind die nun in Kraft getretenen Vereinbarungen identisch mit den bereits gültigen Tarifverträgen zur Lohnangleichung für die Metall- und Elektroindustrie, der Chemischen Industrie (jeweils in Kraft seit 1.11.2012), der Kunststoff verarbeitenden Industrie und der Kautschuk Industrie (jeweils in Kraft seit 1.1.2013).
VGZ
Der iGZ ist Teil der Verhandlungsgemeinschaft Zeitarbeit (VGZ), die er zusammen mit dem Bundesarbeitgeberverband der Personaldienstleister (BAP) bildet.