Doppelte Chance Zeitarbeit
Zeitarbeit bietet viele Möglichkeiten. Das weiß auch und ganz besonders Maren Letterhaus, stellvertretende Pressesprecherin des Interessenverbandes Deutscher Zeitarbeitsunternehmen (iGZ).
Der Remscheider General-Anzeiger (RGA) widmete diesem Thema daher jetzt eine Sonderausgabe. Vor allem für Langzeitarbeitslose und Berufseinsteiger, so Letterhaus, biete die Zeitarbeitsbranche ideale Voraussetzungen zum (Wieder-)Einstieg.
Erfahrungen sammeln
Laut Angaben der Arbeitsagentur seien 67 Prozent der neu abgeschlossenen Zeitarbeitsverhältnisse im ersten Halbjahr 2017 mit Arbeitnehmern geschlossen worden, die vorher keine Beschäftigung ausübten. Weiterer Vorteil der Zeitarbeit: „Gerade Studenten nutzen häufig die Möglichkeit, über Zeitarbeit an Projekten bei namhaften Firmen mitzuarbeiten. Auf diese Weise können sie viel Erfahrung sammeln und bei den Kundenfirmen der Zeitarbeitsunternehmen einen ersten Fuß in die Tür stecken.“
Flexibilität
Die Kundenunternehmen der Zeitarbeitsbranche wüssten die Flexibilität sehr zu schätzen. Die Zeitarbeit diene nach wie vor als klassisches Instrument der Abarbeitung von Auftragsspitzen und zur Vertretung im Krankheitsfall. Sei der Job erledigt, ist noch lange nicht Schluss: „Ist ein Auftrag erledigt, vermittelt der Zeitarbeitgeber den Zeitarbeitnehmer an einen anderen Kunden“, erklärte Letterhaus das typische Procedere des Arbeitsalltags.
Doppelte Chance
Zeitarbeit, so die iGZ-Pressesprecherin, bedeute auch eine doppelte Chance: Ein Drittel der Zeitarbeitskräfte werde von den Kundenunternehmen übernommen. Die Zeitarbeit selbst biete allerdings neben der Festanstellung zusätzlich die gleichen Vorteile wie jeder andere Job auch: „Die allermeisten Arbeitsplätze in der Branche sind Vollzeitstellen, die unbefristet und sozialversicherungspflichtig sind“, erläuterte Letterhaus im Gespräch mit der RGA.
Tarifvertrag
„Zeitarbeitskräfte zahlen somit in die Rente ein und werden bei Urlaub, Krankheit und in einsatzfreien Zeiten weiterbezahlt“, fügte sie ergänzend hinzu. Der Tarifvertrag regele außerdem die Bezahlung der Zeitarbeitskräfte. In Westdeutschland liege der Mindestlohn seit dem 1. April 2018 bei 9,49 Euro pro Stunde, in Ostdeutschland bei 9,27 Euro. Und: Die Branche sei zu 99,6 Prozent tarifiert, der Rest werde über Haustarifverträge vergütet. (WLI)