Disput um Malermindestlohnverordnung
Worum geht es bei der Kollision von Malermindestlohn und Arbeitszeitkonten in der Zeitarbeit eigentlich genau?
Sudmann: Die aktuelle Malermindestlohnverordnung enthält Regelungen zum Arbeitszeitkonto, die von unserer Regelung im iGZ-Tarifvertrag abweichen. Die Frage ist nun: Was gilt für die Zeitarbeit: Das Maler-AZK oder das iGZ-AZK? Wenn man davon ausgeht, dass das Maler-AZK gilt, dann ergibt sich daraus das Problem, dass dort malerspezifische Regelungen aufgeführt sind, die punktgenau für die Zeitarbeit kaum zu erfüllen sind. Daraus wollen offenbar manche den Schluss ziehen, dass die Zeitarbeit bei Überlassung in den Maler- und Lackiererbereich keine Mehrarbeitsstunden auf das AZK übertragen darf.
Das würde ja bedeuten, dass die Zeitarbeit zwar den Mindestlohn zahlen müsste, der Vorteil der Verwendung eines Arbeitszeitkontos ihr aber verwehrt bliebe. Ist das sachgerecht?
Sudmann: Nein. Darum haben wir auch sofort nach Bekanntwerden direkt mit dem Zoll und gemeinsam mit dem BAP auch beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales auf die Problematik einer aus unserer Sicht falschen Auslegung hingewiesen und vor den Folgen gewarnt.
Welche Konsequenzen hätte es, wenn keine Plusstunden in diesem Bereich mehr auf das Arbeitszeitkonto übertragen werden dürften?
Sudmann: Das würde erhebliche Konsequenzen für Zeitarbeits-Einsätze im Malerbereich haben. Für laufende Einsätze würde das bedeuten, dass ab sofort keine Überstunden mehr auf das Arbeitszeitkonto übertragen werden dürfen. Unklar ist noch, welche Auswirkungen das auf die Stunden hat, die sich bereits im Arbeitszeitkonto befinden.
Was wäre im ungünstigsten Fall denkbar?
Sudmann: Wenn das Ministerium erstens nicht unserer Meinung sein sollte, dass unsere Arbeitszeitkonten weiter Vorrang haben und wenn das Ministerium zweitens ebenfalls nicht unserer Meinung wäre, dass sich das nicht auf bereits bestehende Plusstunden auswirken darf und kein Vertrauensschutz gewährt wird, dann könnten die Behörden eine sofortige Auszahlung der Plusstunden verlangen. Zuwiderhandlungen würden dann sicherlich mit einem Bußgeld geahndet.
Bis wann rechnen Sie mit einer Klarstellung von Zoll und Ministerium in dieser Frage?
Sudmann: Wir warten im Prinzip täglich auf ein Antwortschreiben. Sobald es uns vorliegt, werden wir die iGZ-Mitgliedsunternehmen per Email mit einer Mitgliederinfo unterrichten.