DIHK lehnt Zeitarbeitsregulierungspläne ab

Als „wichtiges Flexibilitätsinstrument in der deutschen Wirtschaft“ bezeichnete der DIHK-Arbeitsmarktexperte Stefan Hardege die Zeitarbeit in der Zeitung "Staatsanzeiger". Das gelte, obwohl nur 2,5 Prozent der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten in dieser Branche tätig seien.

„Die Pläne der Bundesregierung, Zeitarbeit und Werkverträge künftig stärker zu regulieren, lehnt der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) ab“, heißt es in einer Pressemitteilung der DIHK.

Höchstüberlassungsdauer

Dem Koalitionsvertrag zufolge sollen Zeitarbeitnehmer Betrieben künftig nicht länger als 18 Monate überlassen werden dürfen, spätestens nach neun Monaten sollen sie den gleichen Lohn erhalten wie Stammbeschäftigte. Bei Werkverträgen soll vermeintlicher Missbrauch verhindert werden. Zudem seien mehr Mitspracherechte für die Betriebsräte vorgesehen.

Chance zum Wiedereinstieg

Gleichzeitig biete Zeitarbeit gerade Arbeitslosen und Geringqualifizierten eine Chance, wieder in Beschäftigung zu kommen und Berufserfahrungen zu sammeln: "Zwei Drittel der Zeitarbeiter waren zuvor ohne Beschäftigung", gab Hardege zu bedenken.

Deckelung problematisch

Als problematisch bewerte der DIHK auch die vorgesehene Deckelung der Überlassungsdauer auf 18 Monate: Typischerweise werde Zeitarbeit etwa für Vertretungen bei Elternzeit, Familienpflegezeiten oder Krankheiten genutzt, erläuterte der DIHK-Arbeitsmarktexperte, und die dauerten nicht selten auch länger als 18 Monate.

Generalverdacht

Auch die von den Regulierungsplänen bedrohten Werkverträge seien wichtig für Unternehmen, um Kapazitäts- oder Know-how-Lücken zu kompensieren. Deshalb dürfe man diese "nicht als missbrauchsanfällig unter Generalverdacht stellen", kritisierte Hardege.

Werkverträge

Zwar sei bei Werkverträgen mehr Rechtssicherheit erforderlich, räumte er ein. Ein gesetzlicher Kriterienkatalog könne der in der Praxis herrschenden Vielfalt jedoch niemals gerecht werden. Stattdessen sollten Arbeitgeber die Möglichkeit erhalten, mit den Behörden vorab zu klären, ob ein geplanter Werkvertrag auch als solcher anerkannt wird, forderte Hardege. (WLI)