Digitalisierung, Tarifabschluss und BAG-Rechtsprechung

Das Business-Frühstück des iGZ in Hannover ging in die Verlängerung. Obwohl von 8 bis 10 Uhr angesetzt, waren die letzten Fragen erst um 12 Uhr beantwortet. Zu groß war der Informationsbedarf der 40 Vertreter von Mitgliedsunternehmen zu den Themen Digitalisierung, Tarifabschluss und BAG-Rechtsprechung zu den Formulierungen im Arbeitsvertrag.

Jürgen Sobotta, iGZ-Landesbeauftragter von Niedersachsen und Karsten Gerhardy, Regionalkreisleiter für Niedersachsen-Süd, begrüßten die iGZ-Mitglieder. Zunächst erläuterte iGZ-Kommunikationsleiter Marcel Speker, der zusätzlich auch die Aufgabe des Digitalisierungsbeauftragten im Verband ausübt, welche Abläufe im Zeitarbeitsunternehmen potenziell von der Digitalisierung erfasst sein können. Mit Blick auf die sich andeutenden Entwicklungsmöglichkeiten in diesem Bereich rief er die Personaldienstleister auf, sich für dieses Thema zu öffnen: „Nur weil wir uns heute nicht vorstellen können, dass die Digitalisierung den Faktor Mensch bei Recruiting und Matching ersetzen kann, muss das nicht heißen, dass es auch nicht passieren wird“, sagte Speker. Er diskutierte mit den Mitgliedern die Möglichkeit der Unterstützung im Prozess der Personaldienstleistung durch digitale Lösungen. Ironischerweise hatte just der Vortrag zur Digitalisierung in der Zeitarbeit mit den Tücken der Technik zu kämpfen. Pünktlich zum Ende dieses Vortrags gelang es den Haustechnikern, die Beamer-Übertragung ans Laufen zu bekommen.

Nachfragen zum neugeregelten Arbeitszeitkonto

So konnte wenigstens der Vortrag zu den Ergebnissen des neuen Tarifabschlusses durch die Leiterin des iGZ-Fachbereichs Arbeits- und Tarifrecht, Judith Schröder, unterstützt durch die vorbereitete Präsentation stattfinden. Schröder stellte die einzelnen Veränderungen vor. Die meisten Nachfragen gab es hier zum neugeregelten Arbeitszeitkonto (AZK) sowie zu den Regelungen der kalenderjährlich einmal zu erfolgenden Nullstellung des AZK: „Wichtig ist, dass das AZK einmal im Jahresverlauf über die „Null“ läuft, um die Ausgleichspflicht zu erfüllen. Ist das aus betrieblichen Gründen nicht möglich, können bis zu 130 Stunden mit in das nächste Kalenderjahr übertragen werden. Ist auch diese Bedingungen nicht erfüllt, muss das AZK zum Jahresende auf null gesetzt werden“, erläuterte Schröder die verschiedenen Alternativen. Sie verwies auf die komplexen Verfahren zur Abstimmung der finalen Texte und warb um Verständnis, dass die unterstützenden Materialien daher noch nicht vorlägen. Dennoch sagte sie zu, die erforderlichen Erläuterungen zu den Änderungen im Tarifvertrag rechtzeitig vor dem Inkrafttreten den Mitgliedern zur Verfügung zu stellen.

Auswirkungen der aktuellen BAG-Rechtsprechung zum Arbeitsvertrag

Judith Schröder thematisierte ebenfalls die Auswirkungen der aktuellen BAG-Rechtsprechung zum Arbeitsvertrag: „Das BAG hat klargestellt, dass arbeitsvertragliche Regelungen, die auf tariflichen Regelungen aufbauen bzw. daran anknüpfen, nicht zu Ungunsten des Mitarbeiters wirken dürfen. Das kann den Rückfall zum Equal Treatment kosten. Auch Regelungen, die letztlich neutral oder ambivalent wirken, können schädlich sein. Insofern haben wir unsere Muster-Arbeitsverträge überarbeitet und empfehlen allen Mitgliedern, alle Arbeitsverträge auf das neue Muster umzustellen.“ Im internen Bereich der Homepage finden alle Mitglieder hierzu sowohl ein Merkblatt als auch die entsprechenden Vorlagen. (MS)