Digitalisierung mit staatlicher Förderung
FFP2-Masken, Home-Office, Kontaktbeschränkungen – auch für die Zeitarbeit sonst eher ungewöhnliche Themen standen auf der Agenda des ersten iGZ-Neujahrskaffees für Niedersachsen. Der iGZ-Landesbeauftragte Jürgen Sobotta begrüßte die 15 Teilnehmer folgerichtig denn auch auf rein digitalem Wege per Kamera und Computer. Für das Bundesland meldete er eine schwierige Entwicklung angesichts von Corona im Jahr 2020.
Auch zum Jahresauftakt lasse sich eine negative Tendenz ausmachen, was besonders für die Fahrzeugindustrie gelte. Umgekehrt sehe es im Bereich der Digitaltechnik aus – was früher kaum denkbar war, sei heute schon fast üblich, verwies er auf die Entwicklung vor allem im Bereich der Kommunikation. Marcel Speker, iGZ-Fachbereichsleiter Kommunikation und Digitalisierungsbeauftragter, moderierte die virtuelle Runde.
Fördermöglichkeiten
Passend zum Neujahrskaffee in digitaler Form informierte Klaus Versmold, zuständig für Sonderprojekte im iGZ-Fachbereich Kommunikation, über Fördermöglichkeiten für den Digitalisierungsbereich: Mittel, so Versmold, werden sowohl bundesweit als auch in den jeweiligen Bundesländern zur Verfügung gestellt. „Go digital“ etwa übernehme bundesweit bis zu 50 Prozent der Ausgaben für Berater. „Der Tagessatz darf aber nicht über 1.100 Euro liegen“, unterstrich der Referent. Zunächst gelte es allerdings zu prüfen, ob der Realisierungsansatz Hard- oder Softwarebasiert sei.
Anträge stellen
Sämtliche Förderprogramme seien im Internet auf der Seite www.foerderprogramme.de gelistet. In Niedersachsen existiere zudem der „Digitalbonus Niedersachsen“. Das Landesministerium für Wirtschaft biete Förderungen für Kleinunternehmen bis 50 Prozent an. Mittlere Firmen erhalten auf Antrag bis zu 30 Prozent zurück. „Der Deckel liegt bei 10.000 Euro“, informierte Versmold über die Grenzen. Unter der Überschrift „Niederschwellige Innovation“ können laut Experte kleine und mittlere Unternehmen auch die Förderung der Umsetzung von Prozessen und Organisationsabwicklung beantragen. Bei weiteren Fragen stehe er gern zur Verfügung, versmold@ig-zeitarbeit.de.
Weiterbildung
Unter dem Motto „Weiterbildung muss keine Schlitterpartie sein!“ referierte Clemens von Kleinsorgen, stellvertretender Leiter des iGZ-Fachbereichs Bildung, Qualifizierung, über die Personalentwicklung mit dem Qualifizierungschancengesetz (QCG). Neben den Voraussetzungen für die Förderung beruflicher Weiterbildungen berichtete er auch über die Änderungen des QCG: Beispielsweise werde die Unterstützung erhöht und damit sozialpartnerschaftliche Vereinbarungen belohnt.
Vereinfachte Antragsstellung
„Die Antragsstellung wird für Beschäftigte und Betriebe einfacher“, kündigte von Kleinsorgen an. Die Umsetzung laufe bei mehreren Mitarbeitern über Sammelanträge. Außerdem werde die Mindestdauer von geförderten Weiterbildungen reduziert, und, so der Referent, Zertifizierungsverfahren und Kostensätze angepasst. Zusätzlich werden laut von Kleinsorgen Anreize für die Weiterbildung während der Kurzarbeit geschaffen.
Juristische Aspekte
Winterlich ging´s weiter: „Lassen Sie sich nicht aufs juristische Glatteis führen!“ appellierte Ass. Jur. Olaf Dreßen, iGZ-Fachbereich Arbeits- und Tarifrecht, an die Teilnehmer und informierte über Aktuelles aus der Rechtsberatung. Im Fokus standen dabei die juristischen Aspekte der Beschränkungen in der Coronakrise wie etwa die Zu- und Abgänge während Kurzarbeit. Anknüpfungspunkt sei hierbei, dass Kurzarbeit unvermeidbar sein müsse. Dabei sei zu prüfen, ob es tatsächlich zu wenig Arbeit gebe, wenn man gleichzeitig neue Mitarbeiter einstelle. Eine vorherige Information und Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit (BA) sei rechtlich zwar nicht erforderlich, aber im Einzelfall zweckmäßig. Mit einer Fragerunde endete die Veranstaltung für Niedersachsen.
Digitaler Neujahrskaffee
Wer den digitalen Neujahrskaffee verpasst hat, kann sich ab sofort auch für das digitale Mitgliedertreffen für Bremen am Donnerstag, 28. Januar, von 16 bis 18 Uhr anmelden. (WLI)