Die Tarifentlohnung steigt zum 1. April

Kein Aprilscherz: Am Montag, 1. April, gibt´s mehr Geld für Zeitarbeitnehmer: Laut iGZ-DGB-Tarifvertrag steigt der Stundenlohn in der Entgeltstufe (EG) 1 (West) um 31 Cent von 9,49 Euro auf dann 9,79 Euro (plus 3,2 Prozent).

Analog dazu steigt das tarifliche Entgelt auch in allen anderen Stufen bis hin zur obersten Entgeltstufe 9. Hier erhöht sich der Lohn von 21,07 Euro auf 21,71 Euro (plus drei Prozent). Weiter geht´s dann am 1. Oktober 2019 – ab diesem Datum zahlen die Zeitarbeitsunternehmen in der untersten Lohnstufe für ungelernte Hilfskräfte 17 Cent mehr, also mindestens 9,96 Euro pro Stunde.

Mehr Gehalt

Bereits zum 1. Januar wurden die Löhne der Entgeltgruppen 1 und 2 im Tarifgebiet Ost angehoben: In der EG 1 gab´s eine Steigerung um 2,4 Prozent von 9,27 Euro auf 9,49 Euro. Die nach EG 2 entlohnten Zeitarbeitnehmer konnten sich über 3,9 Prozent mehr Gehalt pro Stunde freuen – der Lohn stieg von 9,37 Euro auf 9,73 Euro.

3,5 Prozent Steigerung

Die Löhne der anderen Entgeltstufen steigen nun zum 1. April um bis zu 3,5 Prozent. Die tariflichen Einkommen liegen ab April zwischen 11,33 Euro (EG 3) und 20,18 Euro (Entgeltstufe 9). Zum 1. Oktober 2019 steigen dann nochmals die Löhne in den beiden unteren Entgeltgruppen – in der EG 1 auf 9,66 Euro (plus 17 Cent) und in der EG 2 auf 9,90 Euro (plus 17 Cent). Das bedeutet aktuell, dass die niedrigste Entlohnung in der Zeitarbeit laut Tarifvertrag (Ost) ab 1. April um 30 Cent pro Stunde (3,26 Prozent) über dem gesetzlichen Mindestlohn (9,19 Euro) liegt. (WLI)

09.06.2022

iGZ-DGB-Tarifvertrag 2017-2019