Die Spreu vom Weizen trennen

„Wir müssen darauf achten, nicht permanent weitere Gesetze zu schaffen. Die Zeitarbeitgeberverbände sind gefragt, die Spreu vom Weizen zu trennen“, reagierte der CDU-Fraktionssprecher für Arbeitsmarkt und Soziales, MdB Karl Schiewerling, auf den Antrag der Fraktion Die Linke, Zeitarbeit und Werkverträge noch weiter zu regulieren.

In seiner Bundestagsrede griff Schiewerling vor allem den Sprecher der Linken, Klaus Ernst, an, der den Antrag zuvor zu rechtfertigen versuchte. Die Realität, so Schiewerling, zeige, dass eben nicht ganz Deutschland von der Zeitarbeit überschwemmt werde – lediglich 2,6 Prozent der derzeit rund 42 Millionen sozialversicherungspflichtig Beschäftigten seien in der Zeitarbeitsbranche tätig.

Längst reguliert

Der CDU-Politiker erinnerte daran, dass dem Missbrauch seit 2004 zahlreiche Riegel vorgeschoben worden seien. „Die Branche ist längst reguliert. Wir haben etwa mit der Drehtürklausel ein wirksames Mittel gegen konzerninterne Überlassung geschaffen“, nannte Schiewerling ein Beispiel. Zudem sei die Branche mittlerweile zu 98 Prozent tarifiert, seit Januar 2014 gebe es zudem den Mindestlohn, der aktuell bei 8,80 Euro  (West) liege und auch weiter steigen werde. „Wir haben in der Zeitarbeit kein blankes Elend und schon gar keine Verelendung“, wies er die Fraktion Die Linke in die Schranken.

Verrückteste Forderung

„Zehn Euro Mindestlohn für die Zeitarbeitsbranche ist die verrückteste aller Forderungen. Das würde uns nur in einen fatalen Überbietungswettbewerb führen“, mahnte er den linken Bundestagsflügel zu mehr Besonnenheit. Zeitarbeit sei in Deutschland ein unverzichtbares Instrument für den Arbeitsmarkt: „55 Prozent der Zeitarbeitnehmer waren vorher arbeitslos, zehn Prozent sind Berufsanfänger“, nannte der CDU-Sprecher Fakten.

Brücke in den Arbeitsmarkt

Außerdem habe rund ein Drittel der Zeitarbeitnehmer keinen Berufsabschluss. „Für viele ist Zeitarbeit die Brücke in den Arbeitsmarkt“, appellierte Schiewerling, „zu überlegen, ob wir überhaupt noch zusätzliche Gesetze zur Regulierung dieser Branche brauchen“. Vielmehr müsse nun geprüft werden, ob die bereits bestehenden Gesetze auch richtig angewendet werden. Der Bundestag beschloss die Überweisung des Antrags in die Ausschüsse. (WLI)