"Die CGZP ist keine tariffähige Spitzenorganisation"

Die Betroffenen könnten nun für die vergangenen drei Jahre Lohnnachforderungen stellen, so IG-Metall-Justiziar Thomas Klebe gegenüber der Frankfurter Rundschau. Ältere Ansprüche seien verjährt. Schüren meint sogar, dass hier die Verjährung wegen der völlig unklaren Rechtslage gehemmt war und noch alle Ansprüche seit 2003 geltend gemacht werden können.

Auch die Sozialkassen können auf Nachzahlungen hoffen. Die Deutsche Rentenversicherung will deshalb in diesem Jahr bei den betroffenen Zeitarbeitsfirmen eine Betriebsprüfung machen. Dabei geht es um Ansprüche seit 2006. Die CGZP wollte sich am Freitag zu der BAG-Begründung noch nicht äußern. Klar sei aber: „Tarifverträge werden wir keine mehr abschließen“, sagte ihr Vize-Chef Jörg Hebsacker der FR. Dennoch prüfe seine Organisation eine Verfassungsklage. Laut CGZP waren Ende 2008 in ihren Mitgliedsgewerkschaften gerade einmal 1.383 Leiharbeiter organisiert.

Das BAG äußert sich in der Begründung des Beschlusses nicht explizit dazu, was dies für die vergangenen Jahre bedeutet. Das konnte das Gericht auch nicht, weil dazu andere Verfahren vor einem Berliner Arbeitsgericht anhängig sind. So wird etwa am 13.04. in Berlin ein Sammelverfahren entschieden, in dem damit zu rechnen ist, dass der Richter schlicht auf diesen BAG-Beschluss verweist. (Frankfurter Rundschau, 26.02.´11) (Kommentar Wirtschaftswoche, 28.02.´11)

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