DGB sollte Tariferfolge in der Zeitarbeitsbranche nicht kleinreden
„Es ist schon reichlich paradox, im gleichen Atemzug einerseits die schlechten Bedingungen für Zeitarbeitnehmer anzuklagen und andererseits die tollen Errungenschaften zu loben, die von den Gewerkschaften gemeinsam mit den Arbeitgebervertretern in den Tarifverträgen für die Branche vereinbart wurden“, reagierte iGZ-Hauptgeschäftsführer Werner Stolz auf die Veröffentlichung des DGB-Artikels klartext 35/2018 unter dem Titel „Leiharbeiter*innen – zwischen atypisch und normal“.
Basis ist eine IG-Metall-Befragung von Betriebsräten, an der sich 3.584 Vertreter beteiligten. Ergebnis: Rund 80 Prozent der Arbeit sei in den Unternehmen fremdvergeben. „Allerdings macht die IG Metall keinen Unterschied zwischen Zeitarbeit und Werkverträgen“, bemängelte Stolz die ungenaue Darstellung der Zahlen für die Zeitarbeit.
Zeitarbeitsquote
In diesem Zusammenhang verweist der iGZ-Hauptgeschäftsführer zudem auf die Kritik des Arbeitgeberverbands Südwestmetall: Die Zeitarbeitsquote in der Metall- und Elektroindustrie liege bundesweit seit Jahren unter fünf Prozent, sagte Verbandschef Peer-Michael Dick. Der Umstand, dass 80 Prozent der Unternehmen einzelne Aufträge fremdvergeben, sage rein gar nichts über den Anteil von Zeitarbeit und Werkverträgen in den Unternehmen aus. Leider basiere die komplette Umfrage auf diesem falschen Zusammenhang, betonte Stolz.
Gute Tarifverträge
Richtig sei die Feststellung, dass gute Branchentarifverträge Zeitarbeitnehmern mehr Geld, bessere Arbeitsbedingungen und Chancen auf Übernahme sichern. Nicht nachzuvollziehen sei indes der Hinweis, die Angleichung der Entgelte von Ost- und Westdeutschland sei überfällig: „Die Tarifvertragsparteien haben im Tarifvertrag vereinbart, dass der Geltungsbereich der Entgelttabelle West ab 1. April 2021 auf das gesamte Bundesgebiet erweitert wird. Damit entfällt die bisherige Entgelttabelle Ost. Der letzte Anpassungsschritt der Ost/West-Angleichung erfolgt im Rahmen der nächsten Entgelttarifverhandlungen“, wies der iGZ-Hauptgeschäftsführer auf die tarifliche Einigung hin. (WLI)